Regionale Mobilitätsentwicklungsplanung von Landkreis und Hansestadt Lüneburg - Mobilitätsgutachten für die Zukunft des ÖPNV Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hansestadt-lueneburg.de/
Nationale Identifikationsnummer: DE935 Lüneburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-lueneburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Regionale Mobilitätsentwicklungsplanung von Landkreis und Hansestadt Lüneburg - Mobilitätsgutachten für die Zukunft des ÖPNV
Regionale Mobilitätsentwicklungsplanung von Landkreis und Hansestadt Lüneburg - Mobilitätsgutachten für die Zukunft des ÖPNV
Hansestadt Lüneburg Am Ochsenmarkt 1 21335 Lüneburg, Landkreis Lüneburg Auf dem Michaeliskloster 21335 Lüneburg
Der Landkreis und die Hansestadt Lüneburg haben im "Lüneburg-Vertrag 2020-2029" u. a. die zukünftige Zusammenarbeit in Fragen der Mobilitätsentwicklung geregelt. Darin wird festgestellt, dass alle Entwicklungen mit dem Ziel einer modernen Verkehrspolitik nur gemeinsam bewältigt werden können. Landkreis und Hansestadt Lüneburg haben in 2021 in ihren Gremien dementsprechend Beschlüsse zur Aufstellung von zukunftsweisenden Mobilitätsplanungen gefasst, beim Landkreis zum "Mobilitätsgutachten" und bei der Hansestadt zum NUMP, dem "Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplan".
Die Leistungsverzeichnisse werden in enger Abstimmung erarbeitet und für eine gemeinsame Ausschreibung verschmolzen und ein Planungsbüro bzw. Konsortium engagiert, damit die Konzepte aus einer Hand und mit dem Blick auf thematische Verflechtungen bearbeitet werden.
Damit verbindet sich die gemeinsame Herausforderung, die Themen Mobilität, im Sinne des Bedürfnisses nach örtlicher Veränderung und Verkehr, im Sinne der verschiedenen Verkehrsträger, -formen und -infrastrukturen, einschließlich der jeweiligen Verkehrsregeln gemeinsam zu denken. Nach einer Bestandsanalyse und Zieldefinition sind die ineinandergreifenden Systeme der beiden Partner in einem integrierten Ansatz zusammenzuführen. Beide Gutachten münden so in gemeinsamen Maßnahmenpaketen und Handlungskonzepten zur Erreichung einer zukunftsorientierten, nachhaltigen Mobilität im Landkreis und der Hansestadt Lüneburg.
Die wesentlichen Grundlagen und bereits vorliegenden Konzepte unterscheiden sich insbesondere in der Bearbeitungstiefe. Die Hansestadt Lüneburg verfolgt in der Erstellung des NUMP einen partizipativen und globalen Ansatz, während der Landkreis Lüneburg aufbauend auf dem Integrierten Mobilitätskonzept und dem Nahverkehrsplan (beides in den Vergabeunterlagen) konkrete Handlungsschritte, Entscheidungsmatrizen und konkrete Vorplanungen benötigt werden.
Nach der EU-weiten Bekanntmachung prüfen die Auftraggeber im ersten Schritt die Eignung der Bietenden im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbes. Im zweiten Schritt werden drei geeignete Bietende (§ 51 Abs. 2 Satz 1 VgV) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
-Unternehmens-spezifische Anforderungen: Faktor 0,3 (Unterkriterien = Diversität der Qualifikationen der beteiligten Mitarbeitenden, Faktor 0,1; Anzahl der für die Gutachten vorgesehenen Mitarbeitenden, Faktor 0,1; Bewertung des Qualitätsicherungssystems, Faktor 0,1)
-Erfahrungen mit der Aufgabenstellung der Auftraggeber: Faktor 0,2 (Unterkriterien = Praxisbezug zur Umsetzung in Stadt und Landkreis, Faktor 0,1; Erfahrungen Szenarienentwicklung, Faktor 0,1)
-Referenzprojekte: Faktor 0,5 (Unterkriterien = Gutachten, Faktor 0,2; Beteiligung, Faktor 0,3)
Es sind bis zu 3 Referenzprojekte Gutachten und bis zu 3 Referenzprojekte für Beteiligung aus den letzten 5 Jahren einzureichen.
Bewertungsskala:
-1: sehr gute Erfüllung der Anforderungen
-2: gute Erfüllung der Anforderungen
-3: befriedigende Erfüllung der Anforderungen
-4: ausreichende Erfüllung der Anforderungen
-5: mangelhafte Erfüllung der Anforderungen
(Details siehe Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb und Bewerberangaben)
Die drei besten Bewerber nach Bewertung im Teilnahmewettbewerb, die sodann aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben erhalten für die Angebotsphase weitere instruierende Angaben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Handelsregisterauszug als Anlage)
- Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Eigenerklärung zu § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 (Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt)
- Angaben zu § 124 (1) Nr. 2 GWB (Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat)
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers etc. und seinen Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021). Vorbehalten wird die Nachforderung entsprechender Bankerklärungen, Jahresabschlüssen.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbes. primäre Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR, 2-fach maximiert abgeschlossen wird oder bereits abgeschlossen ist. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beigefügt. Bei Bewerbergemeinschaften muss eine solche Erklärung oder Nachweis für jedes Mitglied mit der Bewerbung vorgelegt werden.
-Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. auf gesonderter Anlage darzustellen. Aufteilung: Führungskräfte, Beschäftige, Freiberuflich tätige Ing., Azubis Praktikanten.
- Angaben zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung über die der Bewerber zur Erfüllung der Dienstleistung verfügt (inkl. verwendete Hardware und Software). Die nötigen Erklärungen sind auf einer gesonderten Anlage zu erbringen, falls der Auftraggeber nachfragt.
-Liste der derzeit bearbeiteten Projekte der vorgesehenen Projektleitung (als Anlage).
- Angaben zu unternehmensspezifische Anforderungen gem. Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb (siehe Bewerberbogen; Darstellung der Qualifikationen der beteiligten Mitarbeitenden, Anzahl der für die Gutachten vorgesehenen Mitarbeitenden, Darstellung Qualitätssicherungssystem)
- Angaben zu Erfahrungen mit der Aufgabenstellung der Auftraggeber gem. Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb (siehe Bewerberbogen; Darstellung des vorhandenen Praxisbezugs zur Umsetzung in Stadt und Landkreis, Ansatz für die Szenarienentwicklung)
- Angaben zu Referenzprojekte Gutachten und Angaben zu Referenzprojekte Beteiligung gem. Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb (siehe Bewerberbogen). Es sind bis zu 3 Referenzprojekte Gutachten und bis zu 3 Referenzprojekte für Beteiligung aus den letzten 5 Jahren einzureichen.
- Eigenerklärung, dass in den letzten fünf Geschäftsjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (siehe auch Referenzbögen und dort ggf. aufgeführte Mindestanforderungen). Anzugeben sind Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes und des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu den Kriterien für die Beschränkung der Zahl der Bewerber; die zu Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, siehe II.2.9)
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten. Sollten sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesonderten Schreiben dazu eingeladen.
Die drei besten Bewerber nach Bewertung im Teilnahmewettbewerb, die sodann aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben erhalten für die Angebotsphase weitere instruierende Angaben, wie u. a. Vertragsentwurf, Preisblätter (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18 - zur gestaffelten Veröffentlichung der relevanten Vergabeunterlagen). Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den genannten - nur auf gesondertes Verlangen einzureichen:
-Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lagebericht des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Wirtschaftsauskünfte über einzelne Bieter bei einer Auskunftei (zzt. Creditreform und/oder Bürge) einzuholen.
-Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
-Vorlage steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers in aktueller Fassung.
Das Mobilitätsgutachten wird vom Landkreis Lüneburg beauftragt und vergütet; die Hansestadt beauftragt und vergütet den NUMP. Zur Gesamtbewertung werten der Landkreis und die Hansestadt Lüneburg mithilfe der gleichen Bewertungsmatrix getrennt. Die Ergebnisse werden jeweils zu 50 % in die Gesamtbewertung einfließen. Hierzu erhalten die Bieter weiterführende Informationen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Kosten von AP 1 und AP 7 können zu je 50 % auf den Landkreis und die Hansestadt Lüneburg aufgeteilt werden bei der Kalkulation. Alle weitere AP müssen getrennt berechnet werden. Entsprechend werden zwei getrennte Preiskalkulationen eingereicht werden müssen. Auch hierzu erhält die spätere Aufforderung zur Angebotsabgabe entsprechende Informationen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDFDFHE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 2133
Land: Deutschland
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bieter/Teilnehmer, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.