Ersatzneubau Sporthalle Cuxhaven - Planungsleistungen Tragswerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 202034-2022-DE und 213447-2022-DE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-cuxhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Sporthalle Cuxhaven - Planungsleistungen Tragswerksplanung
Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 und 8 Geplant ist die Errichtung einer Vierfeldsporthalle mit insgesamt 5200m² Bruttogeschossfläche. Zu der Sporthalle gehören Nebenräume (Aussenumkleiden), eine Tribühnenanlage mit 500 festen sowie 700 Plätzen auf einer Teleskoptribühne. Die Halle dient in erster Linie dem Schulsport. Bis auf wenige grundrissliche Änderungen/Ergänzungen und Feinabstimmungen der Baukonstruktion, Ausrüstung und Ausstattung soll der vorliegende Vorentwurf weiter bis zur Ausführungsplanung umgesetzt werden.
27474 Cuxhaven
es werden folgende Leistungen und Leistungsbilder stufenweise nach HOAI 2021, Anlage 10 vergeben:
Stufe 1: LPH 1-4 Stufe 2: LPH 5-6 Stufe 3: LPH 8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 und 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22767
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Niedersachsen (siehe VI.4.1) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.