22-0024 Neubau Berufsfeuerwehr Wolfsburg - Kampfmittelräumung Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0024 Neubau Berufsfeuerwehr Wolfsburg - Kampfmittelräumung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
22-0024 Neubau Berufsfeuerwehr Wolfsburg - Kampfmittelräumung
Neubau Berufsfeuerwehr Wolfsburg - Kampfmittelräumung
38446 Wolfsburg
Die Stadt Wolfsburg beauftragt den kompletten Rückbau der ehemaligen WAS - Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung. Bei diesem Gelände handelt es sich um eine Kampfmittelverdachtsfläche. Im Rahmen der Kampfmittelräumung sind folgende Leistungen zu erbringen. Ca. 40.000 m³ Volumenräumung mit Separation im Nachlauf zum Abbruch mit engen Platzverhältnissen. Ca. 20.000 m² Sondierung, ca. 12.000 m Bohrlochsondierung mit Betonitverpressung. Beräumung von Bombentrichtern mit und ohne Wasserhaltung. Lieferung und Einbau von Füllboden ca. 1.600m³. Liefern und Montieren von ca. 9 Stück Detonationsschutzcontainern und Schutzwänden aus Lego Betonbauelementen, Kampfmitteltechnische Baubegleitung im Rahmen des Leitungsbaus
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2RTFY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen