Vertragsabschluss zur Hilfsmittelversorgung von Tracheotomierten und Laryngektomierten
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Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertragsabschluss zur Hilfsmittelversorgung von Tracheotomierten und Laryngektomierten
Die KKH hat einen weiteren Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln bei Tracheostoma und Laryngektomie geschlossen.
Bestandteil des Vertrags sind die Versorgungen ab dem Verordnungsdatum 1. August 2022. Der Vertrag umfasst u.a. Vergütungspauschalen Tracheostomaprodukte für Laryngektomierte Patienten mit Provox Life Produkten des Herstellers Atos Medical. Ferner enthält der Vertrag aufgrund der Rahmenempfehlung des Spitzenverbandes Bund ein Muster zur Dokumentation Beratung nach § 127 Abs. 5 Satz 1 und 2 SGB V sowie ein Muster zur Dokumentation Mehrkostenerklärung nach § 127 Abs. 5 SGB V.
Leistungserbringer mit der Absicht, dem Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V beizutreten, erhalten die Unterlagen zum Vertragsbeitritt online unter folgendem Link: https://www.kkh.de/vertragspartner/hilfsmittel
Die KKH weist darauf hin, dass Leistungserbringer, die ab 01.08.2022 nicht Vertragspartner sind bzw. dem Vertrag nicht beitreten, für
Die KKH hat einen weiteren Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln bei Tracheostoma und Laryngektomie geschlossen.
Bestandteil des Vertrags sind die Versorgungen ab dem Verordnungsdatum 1. August 2022. Der Vertrag umfasst u.a. Vergütungspauschalen Tracheostomaprodukte für Laryngektomierte Patienten mit Provox Life Produkten des Herstellers Atos Medical. Ferner enthält der Vertrag aufgrund der Rahmenempfehlung des Spitzenverbandes Bund ein Muster zur Dokumentation Beratung nach § 127 Abs. 5 Satz 1 und 2 SGB V sowie ein Muster zur Dokumentation Mehrkostenerklärung nach § 127 Abs. 5 SGB V.
Leistungserbringer mit der Absicht, dem Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V beizutreten, erhalten die Unterlagen zum Vertragsbeitritt online unter folgendem Link: https://www.kkh.de/vertragspartner/hilfsmittel
Die KKH weist darauf hin, dass Leistungserbringer, die ab 01.08.2022 nicht Vertragspartner sind bzw. dem Vertrag nicht beitreten, für Leistungen ab 01.08.2022 i.d.R. nicht versorgungsberechtigt sind. Generell ausgenommen sind nur Kostenübernahmeerklärungen, die von der KKH vor Abschluss des Vertrages schriftlich ausgesprochen wurden.
Unabhängig von einer Beitrittsmöglichkeit haben Leistungserbringer, Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse der Leistungserbringer die Möglichkeit der Vertragsverhandlung nach §127 Abs. 1 Satz 6 SGB V mit der KKH.
Als Zulassungen gelten für die Leistungserbringer:
o Leistungsanbieter müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Weiterhin ist eine Präqualifizierung für den Versorgungsbereich für welchen Hilfsmittel abgegeben werden sollen zwingend.
o Es wird darauf hingewiesen,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Schlusstermin gilt der 31.12.2022 für den Eingang der Interessenbekundungen, aber auch danach sind noch Beitritte oder Verhandlungen möglich.