Lieferung von Erdgas für die Stadt Braunschweig und weitere Teilnehmer Referenznummer der Bekanntmachung: 60-11-65-98-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für die Stadt Braunschweig und weitere Teilnehmer
Lieferung von Erdgas für die Stadt Braunschweig und weitere Teilnehmer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Erdgas für Gebäude und Betriebsstätten der Stadt Braunschweig, des Städtischen Klinikums Braunschweig gGmbH, der Braunschweig Zukunft GmbH und der Stadtbad Braunschweig GmbH sowie der Volkshochschule Braunschweig GmbH
Die Laufzeit des Vertrages kann sich zweimal um jeweils ein Jahr verlängern, wenn der Liefervertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 12 Monaten zum 31. Dezember vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am Gastag 31. Dezember 2026 (01.01.2027 - 6:00 Uhr).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei den Bietern muss es sich um Versorgungsunternehmen handeln. Aktuelle Referenzliste Erdgas: eine gleichwertige Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen. Die Referenzen müssen mindestens 50% der Abnahmestellen enthalten, die nachgefragt wird und zusammen mindestens 50% der Bestellmenge. Es können auch verschiedene Referenzen sein, die jeweils zusammen ein Kriterium erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.