Kraftstoffversorgung unter Tage, Tanklager Kotrollbereich
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kraftstoffversorgung unter Tage, Tanklager Kotrollbereich
Bau eines Dieseltanklagers unter Tage mit angeschlossener Zapfsäule für die Betankung von Großfahrzeugen und PKW inklusive der Versorgungsleitungen und zugehöriger EMSR Technik. Zum Auftragsumfang gehört weiterhin die Lieferung und Installation einer Pumpenanlage zur Versorgung eines weiteren Dieseltanklagers unter Tage inklusive der Verbindungsleitung. Gewährleistungsbeginn mit Abnahme. Die Abnahme der Leistung findet im Jahr 2026 statt.
Salzgitter, Bleckenstedter Straße 50
Bau eines Dieseltanklagers unter Tage mit angeschlossener Zapfsäule für die Betankung von Großfahrzeugen und PKW inklusive der Versorgungsleitungen und zugehöriger EMSR Technik. Zum Auftragsumfang gehört weiterhin die Lieferung und Installation einer Pumpenanlage zur Versorgung eines weiteren Dieseltanklagers unter Tage inklusive der Verbindungsleitung. Gewährleistungsbeginn mit Abnahme. Die Abnahme der Leistung findet im Jahr 2026 statt.20
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen AuftragoderderKonzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften einschaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
5 / 5 (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.