RV Entwicklung von Behälterkonzepten für die Endlagerung hochaktiver Abfälle in einem geologischen Tiefenlager im Wirtsgestein Tongestein Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 086-233014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Entwicklung von Behälterkonzepten für die Endlagerung hochaktiver Abfälle in einem geologischen Tiefenlager im Wirtsgestein Tongestein
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) sucht im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach einem geeigneten Standort für ein zukünftiges Endlager für hochaktive Abfälle in Deutschland. Entsprechend der bestehenden Gesetzgebung wird die Möglichkeit zur Endlagerung in einem geologischen Tiefenlager in den Wirtsgesteinen Kristallingestein, Steinsalz und Tongestein untersucht. Im Rahmen der Standortsuche wurde die BGE ebenfalls mit der Entwicklung von Behältern für die Endlagerung hochaktiver Abfälle vollumfänglich beauftragt.
Die Veranlassung dieses Auftrags ist die Entwicklung von Endlagerbehälterkonzepten für die geologische Tiefenlagerung hochaktiver Abfälle im Wirtsgestein Tongestein. Das Inventar an hochaktiven Abfällen umfasst hierbei bestrahlte Brennelemente aus den deutschen Leistungsreaktoren, bestrahlte Brennstäbe und Brennelemente aus den deutschen Forschungs-, Versuchs- und Prototypreaktoren sowie verglaste Abfälle aus der Wiederaufarbeitung.
Die Entwicklung der Endlagerbehälterkonzepte erfolgt durch den Auftragnehmer in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und entsprechend dem (internationalen) Stand von Wissenschaft und Technik sowie geltender Gesetze und Regelwerke. Die Arbeitspakete zur Entwicklung der Endlagerbehälterkonzepte für das Wirtsgestein Tongestein umfassen voraussichtlich,
- die Aufarbeitung des Stands von Wissenschaft und Technik bezüglich: Endlager- und Einlagerungstechnik, (geo)technischer und geologischer Barrieren und deren Wechselwirkung, Werkstoff- und Korrosionsverhalten unter Endlagerbedingungen, Endlagerbehälterkonzepten, sowie Konditionierung und Kritikalität,
- die Entwicklung begründeter Vorschläge von ein bis drei weiterzuverfolgenden anforderungsgerechten Behälterkonzepten,
- die Detaillierung und Ausgestaltung der vorgeschlagenen Behälterkonzepte bezüglich den Aspekten Behältergeometrie, –werkstoff und –handhabung, mechanisches und Korrosionsverhalten unter Endlagerbedingungen; Behälterfertigung, Abfallkonditionierung und Behälterbeladung, Behälterverschluss; sowie der dauerhaften Kennzeichnung von Endlagergebinden zum Zweck der Identifizierbarkeit für die Fälle einer möglichen Rückholung oder Bergung,
- und die Erstellung eines Sicherheits- und Nachweiskonzeptes für die vorgeschlagenen Behälterkonzepte.
Der Auftragnehmer führt die geforderten Arbeiten gemäß den Leitlinien des Standortauswahlverfahrens nachvollziehbar, transparent, selbstlernend und mit der Bereitschaft zur Interaktion mit Stakeholdern wie Expertenkommissionen und unabhängigen Gutachtern aus.
Bewerber deren eingereichte Teilnahmeunterlagen die Mindestbedingungen nicht erfüllen (Position 1 und die Positionen 3-10 in der Tabelle Referenzen) werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Der AG beabsichtigt die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl (Summe der Einzelpunkte zu den Positionen 1-11 in der Tabelle Referenzen) zur Angebotsabgabe aufzufordern. Wenn die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien dazu führt, dass der Punktabstand zwischen dem drittplatzierten und den nachfolgend platzierten Bewerbern sehr gering ausfällt, behält sich der AG das Recht vor, auch den viert- und fünftplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Teilnehmer deren Unterlagen mit einer Gesamtpunktzahl von weniger als 20 Punkten bewertet wurden werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular vollständig aus und laden Sie es fristgerecht mit zugehörigen Anlagen unterschrieben wieder auf das Vergabeportal (subreport ELViS) hoch. Bewerber, die ihr Bewerbungsformular nicht fristgerecht im Portal hochgeladen haben, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Tabelle Referenzen. Allgemeine Anforderungen an die Referenzen: Die Referenzen müssen aus den nachfolgend jeweils genannten Zeiträumen stammen (maßgebend ist das Ende des Ausführungszeitraums der Leistungen, für die die Referenz als Eignungsnachweis vorgelegt wird). Ausführung der wesentlichen Leistungen, für die die Referenz als Eignungsnachweis vorgelegt wird, durch den Bewerber, ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder das Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft (Eignungsleihe). Eine Referenz kann auch zum Nachweis für mehrere nachfolgend genannte Leistungsbereiche benannt werden.
- Position 1: Referenzen über die Ausführung in einem Einzelprojekt mit einem Volumen der erbrachten Planungsleistungen von jeweils mindestens 2 Mio. €. Als Planungsleistungen sind z. B. Konzept-, Entwurfs-, Genehmigungs-und Ausführungsplanungen sowie F&E-Projekte zu verstehen. Mindestbedingung: Dabei ist mindestens 1 Referenz/Projekt aus den letzten 10 Jahren mit einem Volumen der erbrachten Planungsleistungen von 2 Mio. € vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge anzugeben. Bewertung/Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit 3 Punkten je nachgewiesener Referenz (Umfang der Planungsleistung > 2 Mio. €) aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Für eine der nachgewiesenen Referenzen wird für volle 1 Mio. € Planungsleistung, die die geforderten 2 Mio. € Mindestvolumen übersteigen, zusätzlich 1 Punkt vergeben. Es sind maximal 3 Zusatzpunkte möglich (Entspricht einer Planungsleistung ≥ 5 Mio. €). Höchstpunktzahl: 12. 0/12 Punkten.
- Position 2: Referenzen über die wesentliche Mitwirkung (bspw. Erstellung von technischen Antragsunterlagen, Erbringung von Nachweisen) im Rahmen eines strahlenschutz- oder atomrechtlichen Verfahrens nach § 12 StrlSchG oder §§ 6,7 oder § 9 AtG. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 800 Stunden entsprechen. Mindestbedingung: entfällt. Bewertung/Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit zwei Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Höchstpunktzahl: 6. 0/6 Punkten.
- Position 3: Referenzen auf dem Gebiet der Korrosionsuntersuchung (Planung und Auswertung) von metallischen Werkstoffen auf dem Gebiet nicht standardisierter Untersuchungen. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen. Mindestbedingung: Es ist mindestens eine Referenz über die Planung und Auswertung von nicht standardisierten Korrosionsuntersuchungen anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen. Bewertung/Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Referenzen zu Korrosionsuntersuchungen, die einen Zeitraum > 50 Jahre abbilden oder deren Randbedingungen Endlagerbedingungen entsprechen, werden mit 2 Punkten bewertet. Höchstpunktzahl: 6. 0/6 Punkten.
- Position 4: Referenzen auf dem Gebiet der strukturmechanischen Modellbildung, Berechnung und Auswertung mit FEM-Systemen von druckbeaufschlagten Behältern und Rohrleitungen oder druckbelasteten Maschinen/Anlagen. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen. Mindestbedingung: Es ist mindestens eine Referenz mit der Modellbildung, Durchführung und Auswertung von FEM-Berechnungen anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen. Bewertung/Auswahlkriterium gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus dem Bereich von druckbelasteten Anlagen/Maschinen. Referenzen aus dem Bereich des Behälterbaus/Rohrbaus werden mit zwei Punkten je Referenz bewertet. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Die Referenzen müssen aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge sein. Höchstpunktzahl: 6. 0/6 Punkten.
- Position 5: Referenzen auf dem Gebiet der gebirgsmechanischen oder hydrogeologischen Modellierung, Berechnung und Auswertung in Tongestein. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen. Mindestbedingung: Es ist mindestens eine ............
Fortführung Tabelle Referenzen (Position 5 -11) siehe II.2.14) Zusätzliche Angaben diese Bekanntmachung
....(Fortführung Tabelle Referenzen aus II.2.9) dieser Bekanntmachung) Referenz mit Modellierung, Durchführung und Auswertung von gebirgsmechanischen oder hydrogeologischen Berechnungen in Tongestein anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen. Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Referenzen mit Modellierung, Berechnungen und Auswertungen im endlagerrelevantem Wirtsgestein Tongestein (siehe Kapitel 4.1.3 Anlage 4 „Anwendung Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG“) werden mit zwei Punkten je Referenz bewertet. Falls Referenzen sowohl zu gebirgsmechanischen als auch hydrogeologischen Modellbildung, Berechnungen und Auswertungen vorgelegt werden, werden einmalig zwei Extrapunkte gegeben. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Höchstpunktzahl: 8. 0/8 Punkten.
- Position 6: Referenzen auf dem Gebiet der Entwicklung oder Herstellung von Behältern (Eigengewicht ≥ 1 t). Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 800 Stunden entsprechen. Mindestbedingung: Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Entwicklung oder Herstellung von Behältern (Eigengewicht ≥ 1 t) anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen. Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Referenzen mit Bezug zu Behältern zur Aufnahme von radioaktiven Stoffen werden mit zwei Punkten je Referenz bewertet. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Höchstpunktzahl: 6. 0/6 Punkte.
- Position 7: Referenzen auf dem Gebiet der Schweißtechnik von metallischen Werkstoffen (insbesondere Stahl/Gusseisen, Kupfer, Titan und Nickel). Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 400 Stunden entsprechen. Mindestbedingung: Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Schweißtechnik von metallischen Werkstoffen mit folgenden Mindestschweißnahtdicken anzugeben: 10 mm bei den Werkstoffen Stahl bzw. Gusseisen oder 5 mm bei den Werkstoffen Titan, Nickel und Kupfer. Die Referenz muss aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen. Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Für Referenzen welche folgende Aspekte abbilden gibt es einmalig einen Zusatzpunkt: Referenzen mit Bezug zum Erreichen, Erhalt oder Nachweis einer Dichtheit, größer oder gleich 20 mm Schweißnahtdicke bei den Werkstoffen Stahl bzw. Gusseisen und größer oder gleich 10 mm Schweißnahtdicke bei den Werkstoffen Titan, Nickel und Kupfer. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Höchstpunktzahl: 6. 0/6 Punkten.
- Position 8: Referenzen auf dem Gebiet der Kritikalitätsbetrachtung und -berechnung in der Kerntechnik. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 400 Stunden entsprechen. Mindestbedingung: Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Kritikalitätsbetrachtung und -berechnung in der Kerntechnik anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen. Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit zwei Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Höchstpunktzahl: 6. 0/6 Punkten.
- Position 9: Referenzen auf dem Gebiet der Modellbildung, Durchführung und Auswertung numerischer instationärer thermodynamischer Berechnungen. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 600 Stunden entsprechen. Mindestbedingung: Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Modellbildung, Durchführung und Auswertung numerischer instationärer thermodynamischer Berechnungen anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen. Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit zwei Punkten je nachgewiesener Referenz aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Höchstpunktzahl: 6. 0/6 Punkten.
- Position 10: Referenzen auf dem Gebiet von Sicherheits- und Störfallbetrachtungen im kerntechnischen Bereich. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 400 Stunden entsprechen. Mindestbedingung: Es ist mindestens eine Referenz auf dem Gebiet der Sicherheits- und Störfallbetrachtung im kerntechnischen Bereich anzugeben. Die Referenz muss aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag stammen. Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Höchstpunktzahl: 3. 0/3 Punkten.
- Position 11: Referenzen auf dem Gebiet der Ausarbeitung einer Fertigungsplanung im Bereich der Serienproduktion. Die eingereichten Referenzen müssen einem eigenen Bearbeitungsumfang von jeweils mindestens 800 Stunden entsprechen. Mindestbedingung: entfällt Bewertung/Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV: Die Bewertung erfolgt mit einem Punkt je nachgewiesener Referenz über die Planung einer Serienproduktion vom Entwurf zur finalen Konstruktion und dem Herstellungsprozess aus den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge. Die jeweils 3 besten Referenzen werden bewertet. Höchstpunktzahl: 3. 0/3 Punkten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe ASU;
Es ist eine Bestätigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder Bestehen eines sonstigen Nachweises über die erlaubte Berufsausübung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist vorhanden. Auf gesonderte Nachfragen des Auftraggebers ist eine Kopie als Nachweis vorzulegen.
siehe ASU;
Es besteht eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung. Die Höhe ist anzugeben (2fach maximiert pro Jahr). Falls dies nicht der Fall ist, wird versichert, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Fall der Zuschlagerteilung abgeschlossen wird. Die Höhe ist anzugeben (2fach maximiert pro Jahr).
siehe ASU;
Es sind Referenzen über ausgeführte Leistungen anzugeben, die mit dem zu erbringenden Leistungsgegenstand gemäß der Tabelle Referenzen am Ende dieses Dokuments vergleichbar sind (bitte eintragen in eine Tabelle gemäß Anhang Beiblatt für die Referenzen). Es sind entsprechende Angaben bzw. Verweise zu machen, welche Referenz zu welcher Position gemäß der Tabelle Referenzen eingereicht werden. Eine Referenz kann bei verschiedenen Positionen genannt werden. Für die Referenzen gilt übergeordnet für das jeweilige Eignungskriterium (Tabelle Referenzen Position 1-11): Die Referenzen können in deutscher oder englischer Sprache abgegeben werden. Es werden nur abgeschlossene Referenzen der letzten 10 Jahre bewertet, die die entsprechende Mindestbedingung erfüllt haben. Es werden je Eignungskriterium die besten 3 Referenzen bewertet. Pro Eignungskriterium dürfen maximal 5 Referenzen angegeben werden. Hinweis: Das nicht Erfüllen einer Mindestbedingung (für die Position 1 sowie die Positionen 3 bis 10) führt zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb. Beispiel zu Position 4: Es muss mindestens eine Referenz angegeben werden durch die ersichtlich wird, dass der AN einen Bearbeitungsumfang von 800 Stunden mit FEM-Berechnungen im Bezug zu druckbeaufschlagten Behältern oder Rohrleitungen oder druckbelasteten Maschinen/Anlagen durchgeführt und ausgewertet hat. Ist dies durch die Referenz dargestellt, ist diese Mindestbedingung erfüllt. Liste mit Referenzen - Angaben des Bieters je benannter Referenz: Projektname/Projektbezeichnung, Name des Auftraggebers und Ansprechpartner inklusive Kontaktdaten, Beschreibung der erbrachten Leistungen (Leistungsgegenstand bzw. gesetzte Schwerpunkte), Ausführungszeitraum, Funktion (Unterauftragnehmer, Generalunternehmer etc.), Auftragsvolumen in Euro netto bzw. Stunden (± 10 %), Anzahl der im Rahmen des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter (Ingenieure (ggf. erfahrene Techniker) und Naturwissenschaftler), Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) oder bei einer Beteiligung als Unterauftragnehmer ist im entsprechenden Referenzprojekt insbesondere das eigene Auftragsvolumen bzw. die eigene Anzahl an eingesetzten Mitarbeitern anzugeben. Die Anlagen sind zu nummerieren.
III.2 Projektmanagementsystem, § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (Maßnahmen zur Qualitätssicherung). Es ist zu versichern, dass ein Projektmanagementsystem vorliegt. Es ist eine kurze Darstellung des vorhandenen Projektmanagementsystems sowie die beabsichtigte Anwendung für die hier ausgeschriebene Leistung. (Umfang nicht mehr als 3 Seiten DIN A4) unter Angabe der Anlagennr. zu erstellen.
III.3 Berichtswesen, § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (Maßnahmen zur Qualitätssicherung). Ein System über das Berichtswesen (zur Dokumentation von Projektfortschritten, Meilensteinentwicklungen sowie Projekt- und Terminrisiken) muss bestehen. Es ist eine kurze Darstellung des vorhandenen Systems zum Berichtswesen sowie die beabsichtigte Anwendung für die hier ausgeschriebene Leistung. (Umfang nicht mehr als 3 Seiten DIN A4) unter Angabe der Anlagennr. zu erstellen. // III.4 Projektstruktur, § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (Maßnahmen zur Qualitätssicherung). Es ist eine kurze Darstellung der geplanten Projektstruktur im Hinblick auf die beteiligten Unternehmen (Bewerber, Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) unter Angabe der Anlagennr. zu erstellen.
IV. Beabsichtigter Einsatz von Nachunternehmern. Falls es beabsichtigt ist Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer zu vergeben, ist ein Formblatt Nachunternehmerleistungen unter Angabe der Anlagennr. beizufügen. Eine namentliche Benennung ist nur auf gesondertes Verlangen erforderlich.
V. Kapazitäten anderer Unternehmen, § 47 VgV. Soweit sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung gemäß Ziffer IV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, hat der Bewerber nachzuweisen, dass dieses Unternehmen selber ausreichend zuverlässig und gesetzestreu, wirtschaftlich leistungsfähig und fachkundig ist durch Vorlage der Angaben und Nachweise nach Ziffer I bis IV (hierzu ist dieses Formular entsprechend zu verwenden) und die Fähigkeiten dieses Unternehmens dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stehen (z.B. durch Vorlage einer uneingeschränkten und eindeutigen Verpflichtungserklärung (z. B. beigefügtes Formblatt, Patronatserklärung etc.)). Es sind Name und Adresse des eignungsverleihenden Unternehmens, Kapazitäten des Dritten auf die sich der Bewerber beruft und Verpflichtungserklärungen des Dritten unter Angabe der Anlagennr. anzugeben.
VI. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem GWB. 1.Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB (siehe unten) zur Kenntnis genommen habe/n und diese bei mir/uns nichtvorliegen. 2. Außerdem erkläre/n ich/wir, die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB (siehe unten) zur Kenntnis genommen zu habe/n und dass ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB bei mir/uns nicht vorliegt oder vorliegt und ich/wir diesen oder diese fakultativen Ausschlussgründe in einer Anlage zu diesem Angebot vollständig und wahrheitsgemäß erläutert habe. 3. Sollten Unterauftragnehmer beauftragt werden, so gewährleiste/n ich/wir, dass auch bei diesen die unter 1. genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Datum und Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt (Bevollmächtigter, Vertretern).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.