Stadt Dannenberg - Erschließungsplanung für das Baugebiet Nebenstedt-Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 32-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dannenberg (Elbe)
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elbtalaue.de/home/meine-samtgemeinde/samtgemeinde-elbtalaue/stadt-dannenberg-elbe.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Dannenberg - Erschließungsplanung für das Baugebiet Nebenstedt-Ost
Die Stadt Dannenberg beabsichtigt, im Ortsteil Nebenstedt ein neues Baugebiet (Nebenstedt-Ost) für die Bebauung mit Wohnhäusern in drei Bauabschnitten zu erschließen. Es sollen die Planungsleistungen für die Erschließung der Fläche mit Gemeindestraßen sowie durch die von der Stadt selbst zu verantwortenden Medien vergeben werden. Es handelt sich um folgende Leistungsbilder der HOAI:
- Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff.,
- Technische Ausrüstung §§ 55 ff.,
- Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff.,
- Geotechnik gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.3.3.
- Planungsbegleitende Vermessung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.4.4.
29451 Dannenberg Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und vor Ort im Bereich des Baugebiets.
Die Stadt Dannenberg beabsichtigt, im Ortsteil Nebenstedt ein neues Baugebiet (Nebenstedt-Ost) für die Bebauung mit Wohnhäusern in drei Bauabschnitten zu erschließen. Es sollen die Planungsleistungen für die Erschließung der Fläche mit Gemeindestraßen sowie durch die von der Stadt selbst zu verantwortenden Medien vergeben werden. Es handelt sich um folgende Leistungsbilder der HOAI:
- Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff.,
- Technische Ausrüstung §§ 55 ff.,
- Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff.,
- Geotechnik gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.3.3.
- Planungsbegleitende Vermessung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.4.4.
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber die in Abschnitt B beschriebenen Leistungen nicht vollständig, sondern stufenweise in den nachfolgend beschriebenen Leistungsstufen:
Leistungsstufe 1 (BA 1 + BA 2 + BA3):
- Verkehrsanlagen, Grundleistungen LP 1-4.
- Technische Ausrüstung, Grundleistungen LP 1-4.
- Geotechnik, Grundleistungen Geotechnischer Bericht.
- Ingenieurbauwerke (Lärmschutzwall im BA 1), Grundleistungen LP 1-4.
- Planungsbegleitende Vermessung, LP 1-4.
Leistungsstufe 2 (BA 1):
- Verkehrsanlagen, Grundleistungen LP 5-9.
- Verkehrsanlagen, Örtliche Bauüberwachung LP 8.
- Technische Ausrüstung, Grundleistungen LP 5-9.
- Ingenieurbauwerke (Lärmschutzwall im BA 1), Grundleistungen LP 5-9.
- Ingenieurbauwerke (Lärmschutzwall im BA 1), Örtliche Bauüberwachung LP 8.
Leistungsstufe 3 (BA 2):
- Verkehrsanlagen, Grundleistungen LP 5-9.
- Verkehrsanlagen, Örtliche Bauüberwachung LP 8.
- Technische Ausrüstung, Grundleistungen LP 5-9.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst die Beauftragung des AN mit der Leistungsstufe 1 (Grundbeauftragung). Die Beauftragung weiterer Leistungsstufen (Folgebeauftragungen) erfolgt durch einseitigen Abruf durch den AG.
1) Hinweis zur Angabe der Vertragslaufzeit (Ziffer II.2.7):
Es handelt sich um eine Schätzung des Auftraggebers auf Basis der bisherigen Planungen für den Ausbau der BA 1 und 2 sowie der Besiedelung des Baugebiets. In Abhängigkeit davon und der Ausnutzung der vorstehend beschriebenen Optionen durch den Auftraggeber kann sich eine kürzere oder längere tatsächliche Vertragslaufzeit ergeben.
2) Vorbehalt der Vergabe weiterer gleichartiger Planungsleistungen:
Der Auftraggeber behält sich vor, unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV weitere, gleichartige Planungsleistungen für den BA 3 in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben. Zu erbringen wären auch für den BA 3 folgende Leistungen wie oben beschrieben:
- Verkehrsanlagen, Grundleistungen LP 5-9.
- Verkehrsanlagen, Örtliche Bauüberwachung LP 8.
- Technische Ausrüstung, Grundleistungen LP 5-9.
Der Auftraggeber behält sich vor, von der Möglichkeit der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb Gebrauch zu machen, wenn die Planungsleistungen in den BA 1 bis 2 regelgerecht und zuverlässig erbracht worden sind, entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stehen und der Bedarf an Planungsleistungen für den BA 3 tatsächlich gegeben ist. Eine Selbstbindung des Auftraggebers durch diesen Vorbehalt ist ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleich-baren Planungsleistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder verbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Zu 2.: Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 1,5 Mio. EUR. Diese Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
4. Personalstand
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019 bis 2021, gegliedert nach Büroinhaber/Geschäftsführer/innen, Architekten/Ingenieure/innen und Kaufmännische/technische Mitarbeiter/innen.
5. Angabe der Projektleitung
Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, Beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Zu 3.: Es sind mindestens zwei Referenzleistungen vorzulegen. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:
- Mindestens eine Referenzleistung betrifft Leistungen des Leistungsbilds Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI (anrechenbare Kosten mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto)).
- Mindestens eine Referenzleistung betrifft Leistungen des Leistungsbilds Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für Verkehrsanlagen (anrechenbare Kosten mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)).
- Alle Referenzleistungen müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß HOAI umfassen, wobei die Leistungsphase 8 bereits begonnen worden sein muss.
- Der Beginn der Leistungen des Bieters in allen Referenzleistungen darf frühestens am 01.01.2017 erfolgt sein.
Zu 5.: Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Ingenieur/in entsprechend des jeweils einschlägigen Landesrechts zu erbringen.
Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Ingenieur/in entsprechend des jeweils einschlägigen Landesrechts zu erbringen.
Die vertraglichen Bedingungen für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer ergeben sich aus dem Ingenieurvertrag (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maß-nahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
8. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
2) Nachunternehmer:
Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) zu erklären, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen und ggf. die Namen der vorgesehenen Nachunternehmer anzugeben. Die Anlage D02 ist auch dann abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.
3) Eignungsleihe:
Sollte ein Bieter die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Leistung nur dadurch nachweisen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
4) Bietergemeinschaften:
Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Angebotsschreiben in Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLR1PV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.