Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Landesgartenschau 2026 - Stadt Bad Nenndorf
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nenndorf
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 31542
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badnenndorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Landesgartenschau 2026 - Stadt Bad Nenndorf
Die Stadt Bad Nenndorf ist ein „Staatlich anerkanntes Moor-, Mineral- und Thermalheilbad“ und als Kurort mit dieser Dreifachprädikatisierung einmalig in Deutschland. Die Stadt liegt westlich von Hannover in landschaftlich reizvoller Umgebung zwischen Deister, Steinhuder Meer und Weserbergland. Der Kurpark Bad Nenndorfs aus dem 18. Jahrhunderts bildet das grüne Herzstück der Stadt. Er entstand als einer der ersten Landschaftsparks in Deutschland und wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts erweitert, sodass er seitdem über den Erlengrund direkt an den Deister anschließt.
Aus Basis der 2021 erstellten Machbarkeitsstudie hat die Stadt Bad Nenndorf den Zuschlag für die Landesgartenschau 2026 erhalten, die unter dem Motto „Quellen der Vielfalt“ stattfinden soll. Der zentrale Kurbereich und der sich anschließende Landschaftspark bilden gemeinsam mit dem neu entstehenden Wiesenpark den kostenpflichtigen Ausstellungsbereich der Landesgartenschau.
Zur Qualifizierung der Planungen für die Landesgartenschau 2026 beabsichtigt die Stadt Bad Nenndorf einen nichtoffenen, einstufigen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Aufgabe des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines Ausstellungskonzeptes sowie die Entwicklung eines freiraumplanerischen Konzeptes, das über die Durchführung der Landesgartenschau hinaus die vorhandenen Freiräume qualifiziert und aufwertet, ergänzende Freiraumstrukturen einbindet und die Vernetzung mit dem Kernbereich, den Kureinrichtungen und den Wohnquartieren sowie der umliegenden Landschaft stärkt.
Um auch die Anbindungen an die Stadt sowie den umliegenden Landschaftsraum mitzudenken, umfasst das insgesamt 45,4 ha große Wettbewerbsgebiet neben dem kostenpflichtigen Ausstellungsbereich zudem die Bubikopfallee und den Erlengrund als Übergang in den Deister sowie den nördlichen Abschnitt der Bahnhofstraße, die als Rad- und Fußweg genutzte ehemalige Bahntrasse und die am südlichen Abschnitt liegende Kraterquelle.
Die geschätzte Nettoherstellungssumme für die geplanten Frei- und Verkehrsanlagen beträgt 15,9 Mio. € netto.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste freiraumplanerische, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden. Die Stadt erhofft sich Vorschläge, die die vorhandenen Stärken (u. a. der Kurpark, die Süntelbuchenallee, das Thema Wasser) zukunftsweisend entwickeln.
Terminübersicht:
Einsendeschluss Bewerbungen 02.09.2022
Ausgabe der Unterlagen 18.11.2022
Kolloquium 06.12.2022
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 10.02.2023
Preisgerichtssitzung 16.03.2023
Verhandlungsgespräche (voraussichtlich) ab KW 18 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschließlich 5 vorausgewählter Teilnehmender begrenzt. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch notariellen Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 6 weitere Bewerber als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/badnenndorf-laga/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1.1 durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Kopie einer Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 2 Jahre ist (Stichtag ist der 02.08.2020).
1.2 Referenznachweis
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2,3 und 5 nach § 39 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 3,0 Mio. € netto (in den Kostengruppen 500), letzte erbrachte Leistungsphase abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)
Hinweis: Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Zur Einreichung der Referenz stellt die Wettbewerbsbetreuung ein Formblatt zur Verfügung. Kann der Nachweis durch eine:n geloste:n Bewerber:in nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Berufshaftpflicht
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. € für Personenschäden sowie 2,0 Mio. € EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen. Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 02.09.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: [gelöscht].
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
- fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
Landschaftsarchitekt:in
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
- Landschaftsarchitektonische Leitidee
- Freiräumliche Qualität der Daueranlage einschl. Aufenthaltsqualitäten und Funktionalitäten
- Stadträumliche Integration und Verknüpfung der Daueranlage
- Gartenschau - Programmerfüllung und funktionale Anforderungen
- Denkmalgerechte Aufarbeitung
- Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit in Planung, Herstellung, Betrieb und Folgekosten
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 209.500,00 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§40 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 83.800,00 €
2. Preis 62.850,00 €
3. Preis 41.900,00 €
für Anerkennungen 20.950,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 - 9 nach § 39 HOAI 2021 sowie mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 - 9 nach § 47 HOAI zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang behält sich die Ausloberin vor, eine oder mehrere Kostenberechnungen zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
50% Wettbewerbsergebnis
30% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
20% Angebotspreis
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1.Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2.Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3.Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de