Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Landesgartenschau 2026 - Stadt Bad Nenndorf

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nenndorf
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 31542
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badnenndorf.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/badnenndorf-laga/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/badnenndorf-laga/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Landesgartenschau 2026 - Stadt Bad Nenndorf

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Bad Nenndorf ist ein „Staatlich anerkanntes Moor-, Mineral- und Thermalheilbad“ und als Kurort mit dieser Dreifachprädikatisierung einmalig in Deutschland. Die Stadt liegt westlich von Hannover in landschaftlich reizvoller Umgebung zwischen Deister, Steinhuder Meer und Weserbergland. Der Kurpark Bad Nenndorfs aus dem 18. Jahrhunderts bildet das grüne Herzstück der Stadt. Er entstand als einer der ersten Landschaftsparks in Deutschland und wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts erweitert, sodass er seitdem über den Erlengrund direkt an den Deister anschließt.

Aus Basis der 2021 erstellten Machbarkeitsstudie hat die Stadt Bad Nenndorf den Zuschlag für die Landesgartenschau 2026 erhalten, die unter dem Motto „Quellen der Vielfalt“ stattfinden soll. Der zentrale Kurbereich und der sich anschließende Landschaftspark bilden gemeinsam mit dem neu entstehenden Wiesenpark den kostenpflichtigen Ausstellungsbereich der Landesgartenschau.

Zur Qualifizierung der Planungen für die Landesgartenschau 2026 beabsichtigt die Stadt Bad Nenndorf einen nichtoffenen, einstufigen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Aufgabe des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines Ausstellungskonzeptes sowie die Entwicklung eines freiraumplanerischen Konzeptes, das über die Durchführung der Landesgartenschau hinaus die vorhandenen Freiräume qualifiziert und aufwertet, ergänzende Freiraumstrukturen einbindet und die Vernetzung mit dem Kernbereich, den Kureinrichtungen und den Wohnquartieren sowie der umliegenden Landschaft stärkt.

Um auch die Anbindungen an die Stadt sowie den umliegenden Landschaftsraum mitzudenken, umfasst das insgesamt 45,4 ha große Wettbewerbsgebiet neben dem kostenpflichtigen Ausstellungsbereich zudem die Bubikopfallee und den Erlengrund als Übergang in den Deister sowie den nördlichen Abschnitt der Bahnhofstraße, die als Rad- und Fußweg genutzte ehemalige Bahntrasse und die am südlichen Abschnitt liegende Kraterquelle.

Die geschätzte Nettoherstellungssumme für die geplanten Frei- und Verkehrsanlagen beträgt 15,9 Mio. € netto.

Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste freiraumplanerische, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden. Die Stadt erhofft sich Vorschläge, die die vorhandenen Stärken (u. a. der Kurpark, die Süntelbuchenallee, das Thema Wasser) zukunftsweisend entwickeln.

Terminübersicht:

Einsendeschluss Bewerbungen 02.09.2022

Ausgabe der Unterlagen 18.11.2022

Kolloquium 06.12.2022

Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 10.02.2023

Preisgerichtssitzung 16.03.2023

Verhandlungsgespräche (voraussichtlich) ab KW 18 2023

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschließlich 5 vorausgewählter Teilnehmender begrenzt. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch notariellen Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 6 weitere Bewerber als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.

Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/badnenndorf-laga/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:

1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1.1 durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Kopie einer Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 2 Jahre ist (Stichtag ist der 02.08.2020).

1.2 Referenznachweis

Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2,3 und 5 nach § 39 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 3,0 Mio. € netto (in den Kostengruppen 500), letzte erbrachte Leistungsphase abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)

Hinweis: Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Zur Einreichung der Referenz stellt die Wettbewerbsbetreuung ein Formblatt zur Verfügung. Kann der Nachweis durch eine:n geloste:n Bewerber:in nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.

2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

2.1 Berufshaftpflicht

Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. € für Personenschäden sowie 2,0 Mio. € EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen. Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.

Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 02.09.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: [gelöscht].

Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.

Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:

- fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags

- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Landschaftsarchitekt:in

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
nsp landschaftsarchitekten stadtplaner PartGmbB, Hannover
A24 Landschaft Landschaftsarchitektur GmbH, Berlin
Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
Planergruppe GmbH Oberhausen, Essen
hutterreimann Landschaftsarchitektur GmbH, Berlin
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.

Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:

- Landschaftsarchitektonische Leitidee

- Freiräumliche Qualität der Daueranlage einschl. Aufenthaltsqualitäten und Funktionalitäten

- Stadträumliche Integration und Verknüpfung der Daueranlage

- Gartenschau - Programmerfüllung und funktionale Anforderungen

- Denkmalgerechte Aufarbeitung

- Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit

- Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit in Planung, Herstellung, Betrieb und Folgekosten

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/09/2022
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 209.500,00 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§40 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis 83.800,00 €

2. Preis 62.850,00 €

3. Preis 41.900,00 €

für Anerkennungen 20.950,00 €

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt, Hannover
Frau Prof. Kathrin Volk, Landschaftsarchitektin, Detmold
Herr Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen
Herr Prof. Rainer Sachse, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf
Herr Bertel Bruun, Landschaftsarchitekt, Hamburg
Herr Prof. Dr. Hans-Peter Rohler, Landschaftsarchitekt, Kassel
Herr Mike Schmidt, Stadtdirektor Stadt Bad Nenndorf, Bürgermeister Samtgemeinde Nenndorf
Frau Annette Stang, Leiterin Fachbereich 3 Bauen u. Umwelt Samtgemeinde Nenndorf
Frau Tatjana-Maria Großer, Fraktion CDU
Frau Dr. Imke Hennemann-Kreikenbohm, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Volker Busse, Gruppe SPD/WGN/FDP
Frau Christine Frenz-Römer, Landschaftsarchitektin, Bremen
Herr Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel
Frau Bürgermeisterin Marlies Matthias
Herr Herbert Kruppa, Bauausschussvorsitzender
Frau Nina Werner, Fraktion CDU
Herr Daniel Schön, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frau Birte Richter, Gruppe SPD/WGN/FDP

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 - 9 nach § 39 HOAI 2021 sowie mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 - 9 nach § 47 HOAI zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.

Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang behält sich die Ausloberin vor, eine oder mehrere Kostenberechnungen zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.

Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:

50% Wettbewerbsergebnis

30% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

20% Angebotspreis

Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1.Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2.Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3.Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.

Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2022

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