Ertüchtigung LOKHALLE Göttingen - Kauf und Lieferung von Regenwassertanks Referenznummer der Bekanntmachung: 22-16
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwg-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung LOKHALLE Göttingen - Kauf und Lieferung von Regenwassertanks
Der Auftraggeber als Betreibergesellschaft plant die Ertüchtigung der LOKHALLE Göttingen. Die LOKHALLE Göttingen bildet als ehemalige Lokrichthalle mitten in Deutschland den perfekten Ort für anspruchsvolle Events. Ob Tagungen, Messen, Konzerte - von der Großveranstaltung bis zum exklusiven Gala-Ambiente - die Multifunktionalität der Tageslichthalle im Industrieambiente verleiht jeder Veranstaltung den passenden Rahmen auf insgesamt 9.400 m² - aufgeteilt in drei bis zu 30t befahrbare Hallen. Direkt am ICE-Bahnhof und der Autobahnanbindung an die A 7 und A 38 ist die Lokhalle von jedem Ort in kürzester Zeit zu erreichen.
Im Rahmen der Maßnahme soll eine Grauwassernutzungsanlage erneuert, erweitert und versetzt werden. Bestandteil der folgenden Ausschreibung ist das Liefern der Regenwassertanks.
Die ausführliche Leistungsbeschreibung entnehmen Sie der Anlage 1 der Vergabeunterlagen.
LOKHALLE Göttingen Bahnhofsallee 1 37081 Göttingen siehe Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Maßnahme "Ertüchtigung LOKHALLE Göttingen" soll eine Grauwassernutzungsanlage erneuert, erweitert und versetzt werden. Bestandteil der Ausschreibung ist das Liefern der Regenwassertanks.
Die ausführliche Leistungsbeschreibung entnehmen Sie der Anlage 1 der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Geisenfeld
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBCRTD9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]