Röntgendiffraktometer für Mineralanalysen inkl. Steuerungs-PC Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10115090
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Röntgendiffraktometer für Mineralanalysen inkl. Steuerungs-PC
Röntgendiffraktometer für Mineralanalysen inkl. Steuerungs-PC für das TZ-Modul der BGR „Förderung des nichtmetallischen Rohstoffsektors in Mauretanien“ inkl. Anlieferung zum Installationsort, Installation, Inbetriebnahme und Geräteeinweisung sowie einjährigem Wartungsvertrag
Nouakchott, Mauretanien
Gegenstand dieses Vertrages die Beschaffung eines Röntgendiffraktometers für Mineralanalysen inkl. Steuerungs-PC für das TZ-Modul der BGR Förderung des nichtmetallischen Rohstoffsektors in Mauretanien. Das Projekt zielt darauf die technischen Kapazitäten der Partnerinstitution Agence Nationale de Recherches Géologiques et du Patrimoine Minier (ANARPAM) zu stärken. Auftraggeber (AG) ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Stilleweg 2, 30655 Hannover. Endverwender des zu liefernden Gerätesystems sowie Endnutzer der enthaltenen Softwarelizenz/en ist die mauretanische Partnerbehörde ANARPAM, Zone administrative, Ksar, Nouakchott/Mauritanie.
Das TZ-Modul der BGR Förderung des nichtmetallischen Rohstoffsektors in Mauretanien zielt darauf die technischen Kapazitäten der Partnerinstitution Agence Nationale de Recherches Géologiques et du Patrimoine Minier (ANARPAM) zu stärken. Das Vorhaben unterstützt die Systematisierung der Informations- und Wissensbasis über nichtmetal...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Röntgendiffraktometer für Mineralanalysen inkl. Steuerungs-PC
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben
Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.
1. Installations- und Aufstellungsvoraussetzungen
Die Leistungsbeschreibung enthält die Vorgaben zu den Installations- und Aufstellungsgegebenheiten vor Ort in Mauretanien (vgl. hierzu Ziff. 3.2.2 der Leistungsbeschreibung). Der Bieter hat mit seinem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche darüberhinausgehenden baulichen und versorgungstechnischen Voraussetzungen für die Aufstellung und Installation des angebotenen Gerätesystems erforderlich sind. Bauliche Änderungen sowie versorgungstechnische Erweiterungen können bei Bedarf nur in vertretbarem Umfang vorgenommen werden. Etwaige größere erforderliche Änderungen an den vor Ort befindlichen baulichen und technischen Eigenschaften des Aufstellungsortes können nicht durchgeführt werden und führen daher zum Ausschluss des Angebots. Die Vorgaben der Lei...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so
besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung
einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.