Röntgendiffraktometer für Mineralanalysen inkl. Steuerungs-PC Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10115090

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Geowissenschaften

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Röntgendiffraktometer für Mineralanalysen inkl. Steuerungs-PC

Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10115090
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38530000 Diffraktionsgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Röntgendiffraktometer für Mineralanalysen inkl. Steuerungs-PC für das TZ-Modul der BGR „Förderung des nichtmetallischen Rohstoffsektors in Mauretanien“ inkl. Anlieferung zum Installationsort, Installation, Inbetriebnahme und Geräteeinweisung sowie einjährigem Wartungsvertrag

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

Nouakchott, Mauretanien

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Vertrages die Beschaffung eines Röntgendiffraktometers für Mineralanalysen inkl. Steuerungs-PC für das TZ-Modul der BGR Förderung des nichtmetallischen Rohstoffsektors in Mauretanien. Das Projekt zielt darauf die technischen Kapazitäten der Partnerinstitution Agence Nationale de Recherches Géologiques et du Patrimoine Minier (ANARPAM) zu stärken. Auftraggeber (AG) ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Stilleweg 2, 30655 Hannover. Endverwender des zu liefernden Gerätesystems sowie Endnutzer der enthaltenen Softwarelizenz/en ist die mauretanische Partnerbehörde ANARPAM, Zone administrative, Ksar, Nouakchott/Mauritanie.

Das TZ-Modul der BGR Förderung des nichtmetallischen Rohstoffsektors in Mauretanien zielt darauf die technischen Kapazitäten der Partnerinstitution Agence Nationale de Recherches Géologiques et du Patrimoine Minier (ANARPAM) zu stärken. Das Vorhaben unterstützt die Systematisierung der Informations- und Wissensbasis über nichtmetal...

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 096-264816
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Röntgendiffraktometer für Mineralanalysen inkl. Steuerungs-PC

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben

Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.

1. Installations- und Aufstellungsvoraussetzungen

Die Leistungsbeschreibung enthält die Vorgaben zu den Installations- und Aufstellungsgegebenheiten vor Ort in Mauretanien (vgl. hierzu Ziff. 3.2.2 der Leistungsbeschreibung). Der Bieter hat mit seinem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche darüberhinausgehenden baulichen und versorgungstechnischen Voraussetzungen für die Aufstellung und Installation des angebotenen Gerätesystems erforderlich sind. Bauliche Änderungen sowie versorgungstechnische Erweiterungen können bei Bedarf nur in vertretbarem Umfang vorgenommen werden. Etwaige größere erforderliche Änderungen an den vor Ort befindlichen baulichen und technischen Eigenschaften des Aufstellungsortes können nicht durchgeführt werden und führen daher zum Ausschluss des Angebots. Die Vorgaben der Lei...

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der

Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so

besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung

einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S.

1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2022

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