Aktualisierung der kreisweiten Biotopkartierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0089
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grafschaft-bentheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktualisierung der kreisweiten Biotopkartierung
Gegenstand der Beauftragung ist die grundlegende Aktualisierung der kreisweiten Biotopkartierung. Die letzte flächendeckende Biotoptypenkartierung erfolgte im Zeitraum 1989-1991 im Zuge der damaligen Aufstellung des Landschaftsrahmenplans.
Landkreis Grafschaft Bentheim 48529 Nordhorn Der diesem Auftrag zugrunde liegende Erfassungsraum beträgt ca. 42.000 ha für luftbildgestützte (Vor-)Kartierungen und darüber hinaus geschätzt knapp 15.000 ha für Kartierungen im Gelände.
Die aktualisierte Biotoptypenkartierung soll u. a. folgendes leisten:
- eine aktuelle Übersicht der gesetzlich geschützten Biotope und Geschützten Land-schaftsbestandteile;
- eine fundierte Grundlage für die Biotopverbundplanung sowie
- eine fundierte Grundlage für die Beurteilung von Grünlandumbruchanträgen.
Der Auftrag beinhaltet somit eine vollflächige Biotopkartierung sowie eine selektive Erfas-sung der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG i.V. mit § 24 NAGBNatSchG und der geschützten Landschaftsbestandteile (hier Wallhecken) nach § 22 Abs. 3 NAGB-NatSchG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Grafschaft Bentheim
Raum 110
van-Delden-Str. 1-7
48529 Nordhorn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Falls Sie Fragen zu der Ausschreibung haben, bitten wir Sie, Ihre Fragen möglichst über die Vergabeplattform oder ansonsten per Mail an [gelöscht] zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD4DFY2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de