Fremdüberwachung Deponie Watenbüttel 4. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 66_104 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fremdüberwachung Deponie Watenbüttel 4. BA
Durchführung der Fremdüberwachung auf der Deponie Watenbüttel 4. BA zur Errichtung einer multifunktionalen Abdichtung auf ca. 46.600 m2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Durchführung der Fremdüberwachung auf der Deponie Watenbüttel 4. BA begleitend zur Errichtung einer multifunktionalen Abdichtung auf ca. 46.600 m2.
Aufgabe der Fremdüberwachung ist u. a. die Überwachung der anforderungs- und werkstoffgerechten Erstellung der multifunktionalen Abdichtung (MFA) entsprechend den Genehmigungsauflagen auf der Basis der geltenden Regelwerke. Die Fremdprüfung muss die Bereiche Herstellen, Liefern und Einbauen der Dichtungsbahnen, Schutzschichten, Geotextilien, Dränelementen, Geosynthetischen Tondichtungsbahnen, mineralischen Bauteile sowie Rohre, Rohrleitungsteile, Schächte und Bauteile abdecken. Die Fremdprüfung der Arbeiten mit polymeren und mineralischen Baustoffen muss im Einzelnen u. a. folgende Leistungen beinhalten: Beratung, Fachtechnische Prüfung der Ausführungsunterlagen, Prüfen und Fortschreiben der projekt- und produktbezogenen Qualitätssicherungspläne, div. Kontrollprüfungen. Zudem beinhalten die Ausschreibungsunterlagen die vollständige Fremdprüfung der geplanten Maßnahmen nach der Deponieverordnung, Anhang 1, Nummer 2.1, dem Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard BQS 9-1, der LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnik", den BAM-Richtlinien (inkl. den darin aufgeführten Prüfungen, die durch die Fremdprüfung an den mineralischen und polymeren Bauteilen, die beim Bau der MFA zum Einsatz kommen, durchzuführen sind) und nach dem aktuellen Stand der Technik. Es sind die GDA-Empfehlungen des Arbeitskreises 6.1-Geotechnik der Deponiebauwerke, insbesondere die GDA-Empfehlung 2-37 "Zwsichenabdichtungen" und 5-1 "Grundsätze des Qualitätsmanagements" zu berücksichtigen. Weiterführend wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Fremdprüfung im Deponiebau) mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die geforderte Erklärung kann durch die Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Zudem muss der Bieter eine Eigenerklärung über das Vorliegen Akkreditierung des Prüflabors nach DIN EN ISO/IEC 17025, eine Eigenerklärung über das Vorliegen Akkreditierung der Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020, eine Eigenerklärung über das Vorliegen BAM-Zulassung der fremdprüfenden Stelle gemäß
„Richtlinie für die Anforderungen an die Qualifikation und die Aufgaben einer fremdprüfenden Stelle für Kunststoffkomponenten im Deponiebau“ und eine Eigenerklärung über die Erfüllung der Anforderungen an den Fremdprüfer nach BQS 9-1 „Qualitätsmanagement – Fremdprüfung beim Einbau mineralischer Baustoffe in Deponieabdichtungssystemen“ einreichen.
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Zudem ist eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket und eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.