Innovative Radverkehrsanlagen Wallring Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VGV_TNW-61/4-001 Innovative Radverkehrsanlagen Wallring
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.osnabrueck.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Innovative Radverkehrsanlagen Wallring
Die Stadt Osnabrück beabsichtigt die Vergabe der Planungsleistungen für das Projekt "Innovative Radverkehrsanlagen Wallring".
Inhalt des Projektes ist die Überplanung des innerstädtischen Hauptverkehrsstraßenrings (4,65km Länge) mit der Zielsetzung, "protected bike lane" herzustellen und die Radfah-renden an den Knotenpunkten sicher, schnell und komfortabel zu führen.
Die Strecken und Knotenpunkte der nördlichen Hälfte des Wallrings sollen in den Jahren 2023 - 26 auf 2,2 km Straßenlänge dementsprechend umgestaltet werden. Die Anlage von Radverkehrsanlagen mit baulicher Sicherung bedeutet eine sich ändernde Konfigu-ration der Knotenpunkte. Direkte Linksabbiegemöglichkeiten entfallen, die LSA-Schaltungen müssen zu Gunsten geringer Wartezeiten des Radverkehrs optimiert wer-den, mit konfliktfreien Schaltungen werden die Unfallrisiken durch rechtsabbiegende Kfz minimiert. Die 2018 gebaute protected bike lane am Heger-Tor-Walls setzt die Zielmarke für die zu überplanenden Straßenbereiche.
Die Stadt Osnabrück verfolgt das Ziel, soweit möglich durchgehend technisch gesicherte zweistreifig befahrbare (in schmaleren Abschnitten einstreifige) Radverkehrsanlagen umzusetzen.
Damit verbunden sind weitere Ziele:
- Durchgehende Erreichung des rechtlich verankerten Mindestabstandes beim Überholen von 1,50 m durch entsprechende Breite der Radverkehrsanlage.
- Maximale Verflüssigung der Reisezeiten des Radverkehrs an Knotenpunkten und konfliktfreie Schaltungen.
- Maximale Qualitätsanforderung an Breite, Oberfläche und Verkehrsführung der Radverkehrsanlagen.
49074 Osnabrück
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
- Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 5
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen sowie bau-abschnittsweise weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftra-gung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen sowie bau-abschnittsweise weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftra-gung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe nts Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48165
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6YDUL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.