Belieferung aller Niederlassungen der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG mit Ökostrom Referenznummer der Bekanntmachung: 9RV22-7 Strombeschaffung NPorts 2023 - 2025
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://nports.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pwclegal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Belieferung aller Niederlassungen der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG mit Ökostrom
Belieferung aller Niederlassungen der Niedersachsen Ports GmbH & Co KG mit Ökostrom
EVU-Emden
Lieferung von Ökostrom, rd. 5.010 MWh/a
RLM-Entnahmestellen
Lieferung von Ökostrom an RLM-Entnahmestellen, rd. 4.560 MWh/a.
SLP-Entnahmestellen
Lieferung von Ökostrom an SLP-Entnahmestellen, rd. 1.750 MWh/a.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 3 Monate; in nicht beglaubigter Kopie);
-Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, welche die Lage in der Ukraine destabilisieren
- Angabe über den Gesamtumsatz (Brutto) des Bieters je Jahr bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie des Umsatzes durch Stromlieferungen des Bieters je Jahr bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre. -Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
- Der Umsatz durch Stromlieferungen des Bieters je Jahr muss mindestens EUR 400 000 (brutto) betragen. Dies gilt für Angebote, die sich auf ein Los beziehen. Bezieht sich das Angebot auf mehrere Lose, so ist ein entsprechend höherer Mindestjahresumsatz vorzuweisen, d.h. bei einem Angebot für zwei Lose EUR 800 000 , bei einem Angebot für 3 Lose EUR 1.200.000.
- Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (in nicht beglaubigter Kopie) mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils EUR 5 Mio. (jeweils zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres).
Falls eine Versicherung derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters in Textform, dass er im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils EUR 5 Mio. (jeweils zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres) abschließen wird und die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter im Auftragsfall bereit ist.
- Nachweis zum Qualitätsmanagement (unbeglaubigte Kopie) oder eine eigene Beschreibung, durch die der Bieter (oder ggf. ein Vorleister, Unterauftragnehmer, o. Ä.) erklärt, welche Qualitätsmanagementmaßnahmen während der Auftragsausführung angewendet werden.
- Nachweis der Teilnahme am "Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)" als europäische Auszeichnung für betriebliches Umweltmanagement (unbeglaubigte Kopie) oder einen anderen
Nachweis zum Umweltmanagement (unbeglaubigte Kopie) oder eine eigene Beschreibung, durch die der Bieter (oder ggf. ein Vorleister, Unterauftragnehmer, o. Ä.) erklärt, welche Umweltmanagementmaßnahmen während der Auftragsausführung angewendet werden.
- Nennung von Aufträgen zur Ökostromlieferung an Auftraggeber (insbesondere öffentliche Auftraggeber) in vergleichbarer Größenordnung mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (Referenzen).
Es sind mindestens 3 Referenzen zu nennen, die nicht älter als 5 Jahre sind. Dabei müssen sich die Referenzen auf abgeschlossene Lieferverhältnisse beziehen. Soweit vorhanden, ist der Nachweis von Zertifikaten und/oder Gütesiegeln (unbeglaubigte Kopie) für die Lieferung von Ökostrom an andere Kunden unter Angabe des Ausstellers, Bezeichnung und Gültigkeitsdauer zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die Deutsche Vergabeplattform (www.dtvp.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Deutsche Vergabeplattform (www.dtvp.de) zu übermitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8LRW7M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Frist und Präklusionsregelungen des Nachprüfungsantrags sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Im Folgenden wird dessen Wortlaut wiedergegeben:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.