Bereitstellung von Verpflegung / UNIFIL Limasol Referenznummer der Bekanntmachung: VPB/2VvaS/DJ003
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von Verpflegung / UNIFIL Limasol
Verpflegung von anderer Seite
Die Bereitstellung erfolgt in der Liegenschaft Port of Limassol, East Quay, 71158, CY-3841 Limassol.
Bereitstellung von Verpflegung
Durchschnittlich 71 Personen pro Tag (365 Tage x3 = 1095 Tage)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-) Die Anlage "Eigenerklärung-Ausschlussgründe" (BAAINBw-Formular BAAINBw-
B-V 034, bzw. BV030) ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
-) Die Anlage BAAINBw B-V047- Erklärung betreffend der Gründung einer
Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist dem Angebot beizufügen. - falls zutreffend-
-) Vorlage eines Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr gerechnet ab
Schlusstermin der Angebotseinreichung) ZUSATZ: Ausländische Bieter werden gebeten, stattdessen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine - auf Aufforderung des Auftraggebers auch beglaubigte - Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
-) Vorlage Bescheinigung in Steuersachen
-) Vorlage einer aktuellen Bankerklärung
-) Nachweis von mindestens einem Referenzobjekt aus den letzten drei Jahren, das mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen müssen noch nicht abgeschlossen sein, aber bereits über einen Zeitraum von einem Jahr laufen.
Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
-) Nachweis eins HACCP-Konzepts
-) Nachweis von Eigenkontrollmaßnahmen
-) Nachweis eines Reinigungs- und Desinfektionsplan
-) Nachweis eines Schädlingsmonitorings der Speiseausgabestelle und Lagerbereiche im Camp Castle.
-) Mustermenüplan nach Anhang C der Leistungsbeschreibung in Form eines 14- tägigen Wochenplans (Frühstück, Mittagessen, Abendessen, und dazu gehörende Getränke) durch den Bieter.
Im Übrigen gelten die vorgegebenen Ausschreibungsbedingungen sowie die Inhalte der Leistungsbeschreibung und des Musterrahmenvertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit