KA Rießel-Schlammfaulung-M1 Faulung -VMA Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02539
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.oowv.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
KA Rießel-Schlammfaulung-M1 Faulung -VMA
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband, im Folgenden OOWV oder AG genannt, ist u. a. im Bereich der Trinkwasserversorgung tätig. Er versorgt in seinem Versorgungsgebiet von 7.832 km2 rund eine 1,104 Millionen Menschen mit Trinkwasser.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist das Gewerk Faulung (M1). Dies umfasst folgende Leistungen:
· Ausrüstung der beiden Faulbehälter
· Ausrüstung des Faulschlammspeichers
· Neubau Überschussschlammeindickung inkl. Polymeranlage
· Neubau Rohschlammpumpwerk
· Gasfassung, -speicherung und -aufbereitung
· Neubau Gasfackel
· Ausrüstung Kondensatschacht
· Anpassung Wärmesystem
· Entwässerung Mehrzweckhalle
· Demontage und Provisorien
Kläranlage Rießel Industriering 28 49393 Lohne
Erneuerung der Schlammfaulung; M1 Faulung-VMA; Im Einzelnen ist auf die Leistungsbeschreibung zu verweisen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Oswald Schulze Umwelttechnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gladbeck
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45964
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgen keine Angaben zum Wert des Auftrags gemäß Art. 70 Abs. 3 der Richtlinie 2014/25/EU
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYR3X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.oowv.de/home/