VÖ Neubau Grundschule Michaelisschule / Außenanlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VÖ 02/2022_ZGM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.georgsmarienhuette.de
Abschnitt II: Gegenstand
VÖ Neubau Grundschule Michaelisschule / Außenanlagenplanung
Die Stadt Georgsmarienhütte hat sich zum Ziel gesetzt, die Infrastruktur ihrer Bildungseinrichtung zukunftsweisend neu zu denken und aktuelle schulpädagogische und schulsoziologische
Entwicklungen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Georgsmarienhütte entschieden die bestehende
Michaelisschule und den Michaelis-Jugendtreff einschließlich der dazugehörigen Außenanlagen zu erneuern. Der Grundschulneubau und Jugendtreffneubau sollen auf dem östlich anschließenden freien Grundstück erstellt werden. Das Grundschulgebäude soll 3- zügig (sowie mit der Option eines 4. Zuges zu einem späteren Zeitpunkt) mit integriertem offenen Ganztag und separat dazu ein Jugendtreff (Michaelistreff) errichtet werden. Der bestehende Schulkomplex wird im Anschluss nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Grundschule und des neuen Jugendtreffs rückgebaut und das Bestandsgrundstück freigeräumt. Das Areal wird aktuell städtebaulich neu gefasst und neben der Schule zusätzlich um neue Wohngebiete erweitert. Für das neu zu errichtende 3-zügige Grundschulgebäude ist eine Nutzungsfläche von ca. 2.390 m² und für den neu zu errichtenden Michaelis-Jugendtreff ist eine Nutzungsfläche von ca. 319 m² zu realisieren. Planerisch ist eine mögliche Erweiterung
der Grundschule um einen 4-Zug mit einer Nutzungsfläche von ca. 420 qm zu berücksichtigen. Die Flächen sind im weiteren Projektverlauf in Absprache mit dem Auftraggeber zu optimieren
bzw. anzupassen.
Der Neubau der Michaelisschule soll auf dem Grundstück der Stadt Georgsmarienhütte, Grundstück Gemarkung Oesede, Flur 34, Flurstück 69 in direkter Nähe zur Bestandsschule errichtet werden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Georgsmarienhütte. Die Grundstücksgröße beträgt rund 10.800 m².
Der Stadt Georgsmarienhütte ist an der Sicherstellung eines nachhaltigen Planens, Bauens und Betreibens der neuen Gebäude und Außenanlagen gelegen.
Die Stadt Georgsmarienhütte beabsichtigt im Rahmen eines offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 15 Vergabeverordnung
(VgV) die Leistungen "Planungsleistungen für den Neubau der Grundschule Michaelisschule mit angegliedertem Jugendtreff" zu vergeben.
Grundschule Michaelisschule Graf-Stauffenberg-Straße 19 49124 Georgsmarienhütte
Die Stadt Georgsmarienhütte ist eine selbständige Gemeinde im Südwesten des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen. Im Rahmen umfassender Modernisierungsvorhaben plant die
Stadt Georgsmarienhütte einen Neubau der Michaelisschule. Die bestehenden Grundschulgebäude in Georgsmarienhütte sind nicht mehr sanierungsfähig und sollen abgerissen werden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Georgsmarienhütte. Die Grundstücksgröße beträgt rund 10.800 m².
Wachsende pädagogische und gesellschaftliche Anforderungen, die an Bildungseinrichtungen heute und in Zukunft gestellt werden (z. B Inklusion, Integration) erfordern ein mit Weitblick und Offenheit für mögliche pädagogische Erfordernisse gestaltetes Schulreal und daher auch eine Architektur, die mittel und langfristig Veränderung zulässt.
Der Neubau der Michaelisschule und des Jugendtreffs in Georgsmarienhütte soll ein lebendiger Ausdruck einer neuen Lern- und Teamkultur werden und sich gut in das Gesamtkonzept des Stadtteils einfügen. Auf dem Schulareal samt Außenanlagen sollen
attraktive Entwicklungs- und Begegnungsräume für Kinder und Jugendliche entstehen und weitsichtig ausgebaut werden.
Zur bestmöglichen Umsetzung der o.g. Anforderungen sind die Planer/innen gefordert, im Zuge der bevorstehenden Neubaumaßnahmen ein ansprechendes Außenanlagenkonzept zu
entwickeln. Dazu wurde im Vorfeld der Ausschreibung eine Bedarfsplanung (Phase 0) erstellt, die in der Planung zu integrieren ist.
An den Außenanlagenplaner sollen folgende Leistungsbilder vergeben werden:
- Freianlagenplanung gem. § 39 i. V. m. Anl. 11 HOAI 2021
- Verkehrsanlagenplanung gem. § 47 i. V. m. Anl. 13 HOAI 2021
- Planung Ingenieurbauwerke gem. § 43 i. V. m. Anl. 12 HOAI 2021
- Rückbauplanung der Außenanlagen gem. AHO Heft 18 (10/2014)
Der genaue Umfang der zu beauftragenden Grundleistungen und Besonderen Leistungen ist den Leistungsbildern in den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Die Stadt Georgsmarienhütte strebt dabei keine Nachhaltigkeits-Zertifizierung an.
Dem Tragwerksplaner obliegt in seiner Verantwortung in Zusammenarbeit mit den übrigen Projektbeteiligten die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. Dabei sind die Nachhaltigkeitskriterien in Anlehnung an eine DGNB -Zertifizierung für Bildungsbauten in Abstimmung mit dem Bauherrn und unter Einbeziehung der Nutzer zu ermitteln und bei der weiteren Planung- und Projektumsetzung zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung - Außenanlagenplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sassenberg
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 48336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden nur Angebote berücksichtig, welche fristgerecht elektronisch auf dem
Vergabeportal eingegangen (hochgeladen) sind.
Angebotsunterlagen oder Teile der Angebotsunterlagen, die vom Bieter auf postalischem
Wege oder z.B. per E-Mail oder Fax versendet werden, sind nicht zugelassen und werden
nicht berücksichtigt.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Vermeidung von Fehlern sind Formblätter
auszufüllen. Diese sind auf der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform abrufbar.
Die Formblätter sind vollständig vom Bieter auszufüllen, mit den geforderten Anlagen zu
versehen, rechtsverbindlich zu unterschreiben und in dem Vergabeportal hochzuladen.
Eigenerklärungen sind inkl. rechtsverbindlicher Unterschrift im Vergabeportal hochzuladen.
Bei Bietern aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern können die Nachweise und
Erklärungen durch eine entsprechende Bescheinigung ihres Herkunftslandes nachgewiesen
werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in
die deutsche Sprache beizufügen.
- Die Vergabeunterlagen enthalten Teilnahmebedingungen (siehe 03-Formblätter), welche
die Bieter für die Angebotslegung erfüllen müssen. Die erforderlichen Nachweise sind der
Angebotsaufforderung beigefügt (siehe hierzu auch Abschnitt III 1.1) Diese sind unter der
unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform abrufbar.
- Angebote, die eine Beauftragung von Nachunternehmern beinhalten, die nicht in den
Unterlagen des Bieters aufgeführt worden sind, sind nicht zugelassen und werden nicht
berücksichtigt.
- Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Angebote.
- Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
- Die Stadt Georgsmarienhütte behält sich vor, das Verfahren ganz oder teilweise
aufzuheben, wenn die Gesamtwirtschaftlichkeit oder die Wirtschaftlichkeit einzelner
Leistungsbestandteile als unwirtschaftlich einzustufen sind.
- Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet.
- Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
- Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in dem
Vergabeverfahren verwendet der öffentliche Auftraggeber und die Unternehmen
grundsätzlich Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung
(elektronische Kommunikation).
- Für den Eignungsnachweis werden nur geforderte Erklärungen / Unterlagen und
Nachweise berücksichtigt. Weitere Unterlagen und Inhalte wie allgemeine
Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o.ä. werden nicht berücksichtigt.
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind durch den Bieter / die Bietergemeinschaft
deutlich kenntlich zu machen.
Nachprüfverfahren werden auf Basis des § 160 GWB auf Antrag eingeleitet.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYLDFYL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de