GS Stöckheim - Einrichtung GTB und Sanierung - Lüftungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 60-12-65-0650-101-2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS Stöckheim - Einrichtung GTB und Sanierung - Lüftungsarbeiten
Lüftungsarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Liefern und montieren eines Zu- und Abluft-Lüftungsgeräts (ca. 1800m³/h)
• Liefern und montieren von 2 Küchenablufthauben (ca. 1.000m³/h)
• Liefern und montieren von ca. 20m² Stahlblechkanal bis 500 mm einschl. Wärmedämmung
• Liefern und montieren von ca. 20m² fettdichten Luftkanal
• Liefern und montieren von ca. 20m Wickelfalzrohr DN 200
• Liefern und montieren von ca. 40m Wickelfalzrohr DN 80 – DN 160
• Liefern und montieren eines 5,2 kW Umluft-Kältegeräts (Multi-Außeneinheit mit 2 Innengeräten)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Personen zugelassen, da elektronische Angebotseröffnung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.