KPP - Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, 1. BA
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pk.lueneburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]28
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lueneburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
KPP - Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, 1. BA
Die Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH ist sowohl Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik als auch Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Hamburg und der Georg-August-Universität Göttingen und plant am Standort Lüneburg die Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie & Psychotherapie.
Nachfolgend aufgeführte Einzelmaßnahmen sind Bestandteil dieser Ausschreibung:
Innentüren, Neubau Bauteil A und B
Am Wienebütteler Weg 1, 21335 Lüneburg
34 St T0-T90RS Stahlblech- Mehrzwecktüren, 1-flügelig, 0,885-1,135/2,135m;
1 St Stahlblech- Mehrzwecktüren, 1,5-flügelig, 1,510-1,750/2,135m;
2 St Stahlblech- Mehrzwecktüren, 2-flügelig, 1,750-2,250/2,135m;
223 St T0-T90RS Holzwerkstofftüren, 1-flügelig, 0,885-1,135/2,135m;
12 St T0-T90RS Holzwerkstofftüren, 1,5-flügelig, 1,510-1,750/2,135m;
61 St T0-T90RS Holzwerkstofftüren, Feuchtraum, 1-flügelig, 0,760-1,010/2,135m;
19 St T0-T90RS Aluminium- Rohrrahmentüren, 1-flügelig, 1,010-1,510/2,135-2,260m;
31 St T0-T90RS Aluminium- Rohrrahmentüren, 1,5-2-flügelig, 1,510-2,510/2,135-2,500m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben z. Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen u.a. Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam m. anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
- Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben z. Leistungen aus mind. 3 erfolgreich abgeschlossenen Projekten als Hauptauftragnehmer (Referenzen), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Hansestadt Lüneburg - Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement, Neue Sülze 35, 21335 Lüneburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1336
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.