Konrad 2 - Umladehalle ZEA_ZEB_TGA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konrad 2 - Umladehalle ZEA_ZEB_TGA
Das Bergwerk Konrad in Salzgitter wird umgerüstet zur Anlage für die Endlagerung fester und verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die BGE führt den Bau und den Betrieb für das Bergwerk Konrad durch.
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau zweier Hallen, Bw. 201 Bauteil A Umladehalle (ZEA) und Bw. 201 Bauteil D Pufferhalle (ZEB), die zum Komplex der Umladeanlage gehören, nebeneinanderliegen und sich in einer Achse ein gemeinsames Fundament teilen. Beide Gebäude sind hier räumlich durch eine Fuge getrennt.
Der gesamte durch den Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt, zu erbringende Liefer- und Leistungsumfang ist in der in nach dem Teilnahmewettbewerb versandten Aussgchreibungsunterlage festgeschrieben und beinhaltet folgende Rohbau- und Ausbauarbeiten:
- Erdarbeiten
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Mauerarbeiten
- Fertigteilmontagen
- Erdung- und Blitzschutz
- Dachabdichtungs-, Fassaden-, Schlosser-, Maler-, Estrich-, Trockenbau-, Stahlbau-, Dekont- und Beschichtungsarbeiten-
- Einbauten des Strahlenschutzes wie Strahlenschutzfenster,-türen,- tore, Puffertunnel in Barytbetonbauweise)
- Planung und Errichtung der technischen Gebäudeausrüstung für Kontroll-und Konventionalbereiche und der Anlagen, Systeme und Komponenten (ASK) wie Aufzug, Krananlage Werkstatt, Werkstattausrüstung der Heißen Werkstatt
Nicht enthalten sind Löschanlagensysteme, die übergeordnete Gebäudeleittechnik, Sicherungs- und Zutrittskontrollsysteme.
Die in der Leistungsbeschreibung berücksichtigten Mengen sind überschlägig ermittelt, so dass in den Ausschreibungsunterlagen zur Angebotsaufforderung abweichende exakt ermittelte Mengen ausgewiesen sein können.
Als sicherheitstechnisch relevante Gebäude der kerntechnischen Anlage unterliegt deren Errichtung hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung und Dokumentation.
Salzgitter, Bleckenstedt
Das Bergwerk Konrad in Salzgitter wird umgerüstet zur Anlage für die Endlagerung fester und verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die BGE führt den Bau und den Betrieb für das Bergwerk Konrad durch.
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau zweier Hallen, Bw. 201 Bauteil A Umladehalle (ZEA) und Bw. 201 Bauteil D Pufferhalle (ZEB), die zum Komplex der Umladeanlage gehören, nebeneinanderliegen und sich in einer Achse ein gemeinsames Fundament teilen. Beide Gebäude sind hier räumlich durch eine Fuge getrennt.
Der gesamte durch den Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt, zu erbringende Liefer- und Leistungsumfang ist in der nach dem Teilnahmewettbewerb versandten Ausschreibungsunterlage festgeschrieben und beinhaltet folgende Rohbau- und Ausbauarbeiten:
- Erdarbeiten
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Mauerarbeiten
- Fertigteilmontagen
- Erdung- und Blitzschutz
- -Dachabdichtungs-, Fassaden-, Schlosser-, Maler-, Estrich-, Trockenbau-, Stahlbau-, Dekont- und Beschichtungsarbeiten-
- Einbauten des Strahlenschutzes wie Strahlenschutzfenster,-türen,- tore, Puffertunnel in Barytbetonbauweise)
- Planung und Errichtung der technischen Gebäudeausrüstung für Kontroll-und Konventionalbereiche und der Anlagen, Systeme und Komponenten (ASK) wie Aufzug, Krananlage Werkstatt, Werkstattausrüstung der Heißen Werkstatt
Nicht enthalten sind Löschanlagensysteme, die übergeordnete Gebäudeleittechnik, Sicherungs- und Zutrittskontrollsysteme.
Die in der Leistungsbeschreibung berücksichtigten Mengen sind überschlägig ermittelt, so dass in den Ausschreibungsunterlagen zur Angebotsaufforderung abweichende exakt ermittelte Mengen ausgewiesen sein können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungsstellung erfolgt elektronisch (X-Rechnung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.