Stadt Wolfenbüttel, Schulen - Beschaffung von 25 interaktiven Displays Referenznummer der Bekanntmachung: 096-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Wolfenbüttel, Schulen - Beschaffung von 25 interaktiven Displays
Stadt Wolfenbüttel, Schulen - Beschaffung von 25 interaktiven Displays
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Wolfenbüttel plant ein offenes Verfahren für 5 Wolfenbütteler Schulen.
Ausgeschrieben werden 25 Promethean ActivPanel 9 Premium Displays, montiert auf höhenverstellbaren Befestigungssystemen und der Abbau, die Entsorgung bzw. Umsetzung von vorhandenen Kreidetafeln und Digitalen Whiteboards in 5 Wolfenbütteler Schulen.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Bitte beachten Sie, dass bei der Angebotsabgabe zwingend das in den Vergabeunterlagen (Zur Rückgabe) bereitgestellte Leistungsverzeichnis hochzuladen ist. Das vom Vergabeportal generierte Preisblatt im Excel-Format ist unzureichend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- FB 124 oder Präqualifizierung
- Präqualifizierungsnachweis ODER Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse sowie der Berufsgenossenschaft (jeweils mit Gültigkeitsdatum oder nicht älter als 12 Monate).
- Nachweis über Eintragung ins Berufsregister
Abschnitt IV: Verfahren
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass bei der Angebotsabgabe zwingend das in den Vergabeunterlagen (Zur Rückgabe) bereitgestellte Leistungsverzeichnis hochzuladen ist. Das vom Vergabeportal generierte Preisblatt im Excel-Format ist unzureichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.