Rahmenvertrag über Scan-Dienstleistungen, Digitalisierung und Vernichtung von Akten Referenznummer der Bekanntmachung: 2960
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Scan-Dienstleistungen, Digitalisierung und Vernichtung von Akten
Ziel dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über ca. 30 Monate (Frist bis 31.12.2024) für die Digitalisierung von ca. 2.753 lfd. Aktenmeter und Vernichtung ausgewählter Papierakten aus einzelnen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Hildesheim.
31134 Hildesheim Firmenstandort des Auftragnehmers, sowie Stadtgebiet Hildesheim 3113x Hildesheim (div. Liegenschaften)
Ziel dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über ca. 30 Monate (Frist bis 31.12.2024) für die Digitalisierung von ca. 2.753 lfd. Aktenmeter und Vernichtung ausgewählter Papierakten aus einzelnen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Hildesheim. Die Digitalakten sollen anschließend in das DMS d.3 von d.velop überführt werden um die künftigen Prozesse und Arbeitsabläufe digital und medienbrucharm gewährleisten zu können. Vertiefende Informationen finden Sie im Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPDL2P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland