Bau einer Trinkwassertransportleitung DN 600 von Sandelermöns nach Diekmannshausen, 2. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02648
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
Bau einer Trinkwassertransportleitung DN 600 von Sandelermöns nach Diekmannshausen, 2. Bauabschnitt
Gegenstand des Auftrags ist der Bau einer Trinkwassertransportleitung DN 600 (hier: 2. Bauabschnitt).
VB02 (nördl. Gemeinde Zetel) - VB03 (nördl. Dangastermoor) 26340 Zetel
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) ist ein Zusammenschluss von Landkreisen, Städten und Gemeinden im Nordwesten Niedersachsens, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Verbraucher im Verbandsgebiet mit Trinkwasser zu versorgen und das Abwasser zu reinigen. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Das Versorgungsgebiet des OOWV ist 7.457 km2 groß. Es umfasst (mit Ausnahme der Städte Delmenhorst, Emden, Norden, Oldenburg, Vechta und Wilhelmshaven) das Gebiet des ehemaligen Landes Oldenburg sowie die Landkreise Aurich und Wittmund in Ostfriesland und den Landkreis Diepholz. Allerdings gibt es in den Landkreisen, die dem OOWV zugeordnet sind, Enklaven, für die entweder andere Versorgungsunternehmen zuständig sind oder in denen einige kreisangehörige Kommunen Wasserwerke in eigener Regie betreiben. Der OOWV versorgt in diesem Versorgungsgebiet 1,123 Mio. Einwohner mit Trinkwasser, das er aus 267 Brunnen bezieht und in fünfzehn Wasserwerken aufbereitet. Durchschnittlich gibt er 210.000 m3 pro Tag an die angeschlossenen Haushalte ab.
Der OOWV plant ein strategisches Großprojekt zum Bau einer Trinkwassertransportleitung DN 600 von Sandelermöns nach Diekmannshausen. Die Verbindung soll realisiert werden, um zukünftig den Bedarf an Trinkwasser im Bereich der nördlichen Wesermarsch zu gewährleisten und das südliche Verbandsgebiet zu entlasten.
Das Vorhaben umfasst den Bau einer Trinkwassertransportleitung DN 600 vom Wasserwerk Sandelermöns bis zum Speicherpumpwerk nach Diekmannshausen in drei Bauabschnitten. Die Leitungstrasse verläuft durch die Landkreise Friesland, Wesermarsch und Wittmund. Die Länge der geplanten Fernleitung beträgt insgesamt ca. 38 km.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der 2. Bauabschnitt vom VB02 (nördl. Gemeinde Zetel) - VB03 (nördl. Dangastermoor). Dieser Bauabschnitt hat eine Länge von 11.500 m.
Die Verlegung der Rohrleitung erfolgt weitgehend in offener Bauweise und wird an vier Stellen an das bestehende Trinkwasserleitungsnetz angebunden, einmal in BA 2. Sensible Bereiche wie z.B.
Schutzgebiete, klassifizierte Straßen sowie Gewässer I. und II. Ordnung sowie die Bundesautobahn und
die Strecke der Deutschen Bahn werden in geschlossener Bauweise gequert. .
Mit der Ausführung soll ab Mitte/Ende November 2022 begonnen werden. Der Auftraggeber strebt eine Fertigstellung bis zum 23.08.2023 an.
Weitere Informationen können dem derzeitigen Stand der Entwürfe der beigefügten Baubeschreibung (Anlage B01), des Leistungsverzeichnisses (Anlage B02) sowie des Vertragsentwurfes (Anlage C01) entnommen werden. Eine Baugenehmigung, die Voraussetzung für den Beginn Realisierung des 2. Bauabschnittes ist, ist beantragt, liegt aber derzeit nicht vor. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Baugenehmigung rechtzeitig zur Angebotsaufforderung, jedenfalls aber zum geplanten Beginn der Bauarbeiten im vierten Quartal vorliegen wird. Der Auftraggeber behält sich Änderungen des Vergabegegenstandes und am Verfahren, z.B. im Hinblick auf den Zeitplan, die Baubeschreibung, das Leistungsverzeichnis sowie auf den Vertrag vor.
Gemäß Vergabeunterlagen, insbesondere der Eignungsbewertungsmatrix Anlage A04 Bewertungsmatrix für die Angebotsphase (Angebotsbewertungsmatrix).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:] gemäß der Nummerierung in den Vergabebedingungen Anlage A01:
11.4 Teilnahmebedingungen und Nachweis der geforderten Eignung
Im Einzelnen macht der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Angaben zu seiner persönlichen Lage. Diese umfassen Angaben zum Unternehmen und im Fall des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auch Angaben zu deren Mitgliedern. Zum Nachweis der Eignung hat sich jeder Bewerber/die Bewerbergemeinschaft oder sofern gefordert, deren Mitglieder, unter Verwendung der Vordrucke zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Befähigung zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu erklären. Dabei gilt: Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
11.4.1 Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. III.1.1) der Auftragsbekanntmachung)
Zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1. Eigenerklärung (Anlage A08) des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 f., 142 GWB nicht vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 GWB sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Hinweis: Für den Fall von Unteraufträgen ohne Eignungsleihe: Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f., 142 GWB sind erst mit Angebotsabgabe von allen Nachunternehmen vorzulegen.
2. Eigenerklärung (Anlage A08) des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG sowie § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen. Hinweis: Für den Fall von Unteraufträgen ohne Eignungsleihe: Die Erklärungen sind erst mit Angebotsabgabe von allen Nachunternehmen vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bewerber vorliegen.
11.4.2 Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (vgl. Ziff. III.1.1) der Auftragsbekanntmachung)
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1. Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu: Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Name der vertretungsberechtigten und geschäftsführenden Personen sowie Namen und Erreichbarkeit des Ansprechpartners für dieses Vergabeverfahren und dessen Stellvertreter (Anlage A07/A05).
2. Aktuelle Kopie über die Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate), soweit eine solche Eintragung nach den jeweiligen Bestimmungen des Staates am Sitz des Unternehmens verpflichtend vorgesehen ist. Soweit keine Pflicht zur Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
3. Aktuelle Kopie aus dem Gewerbezentralregister zur Person des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde am Sitz des Unternehmens vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
4. Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft über wettbewerbskonformes Verhalten (Anlage A07).
5. Für Bewerbergemeinschaften: Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten (Anlage A07). Soweit eine Beteiligung als Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 2 bis 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Weiter haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt (Anlage A07). Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben (Anlage A07).
6. Für den Fall der Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. "Eignungsleihe" i. S. d. § 47 SektVO), ist nachzuweisen, dass die zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags erforderlichen Mittel tatsächlich und in geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Anlage A14). Zum Nachweis ist eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen. Hinweis: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f., 142 GWB sind von allen eignungsverleihenden Unternehmern vorzulegen.
7. Für den Fall von Unteraufträgen ohne Eignungsleihe: Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f., 142 GWB sind erst mit Angebotsabgabe von allen Nachunternehmen vorzulegen.
[Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:] gemäß der Nummerierung in den Vergabebedingungen Anlage A01:
11.4.3 Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.1.2) der Auftragsbekanntmachung)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen. Mindestanforderung: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur dann als geeignet, wenn der durchschnittliche Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 20 Mio. EUR erreicht hat (Anlage A09);
2. Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft oder jedes ihrer Mitglieder im Auftragsfall für die Dauer dieses Auftrages, einschließlich der Dauer der Verjährung von Ansprüchen des Auftraggebers wegen Nicht- oder Schlechterfüllung und der Dauer der Verjährung von deliktischen Ansprüchen des Auftraggebers, mindestens aber für einen Zeitraum von fünf Jahren nach bedingungsgemäßer Beendigung seiner Leistungen folgen-de Versicherungen nach deutschem Recht mit mindestens folgendem Umfang (Art und Deckungssummen) bei in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen abschließen oder vorhalten wird (Mindestanforderung) (Anlage A09):
a) Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden sowie Vermögensschäden als Folgeschaden eines Sachschadens über jeweils mindestens EUR 5.000.000 zweifach maximiert;
b) Haftpflichtversicherung für Personenschäden sowie Vermögensschäden als Folgeschaden eines Personenschadens über jeweils mindestens EUR 7.500.000 zweifach maximiert;
c) eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung für Umweltschäden (mindestens nach GDV);
Vor Zuschlagserteilung ist eine Bestätigung des Versicherers/der Versicherer über das Bestehen der vorgenannten Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zu erbringen. Wird die vorgenannte Eigenerklärung durch eine Bewerbergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz im Auftragsfall auch auf die Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. die im Auftragsfall gebildete Arbeitsgemeinschaft beziehen.
3. Tariftreueerklärung gemäß NTVergG (Anlage A10)
4. Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage A16).
5. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket: RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Anlage A11).
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags des Bewerbers/der Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft
sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen. Mindestanforderung: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für
den Auftrag nur dann als geeignet, wenn der durchschnittliche Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren mindestens 20 Mio. EUR erreicht hat (Anlage A09);
2. Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft oder jedes ihrer Mitglieder im Auftragsfall für die
Dauer dieses Auftrages, einschließlich der Dauer der Verjährung von Ansprüchen des Auftraggebers wegen Nicht- oder
Schlechterfüllung und der Dauer der Verjährung von deliktischen Ansprüchen des Auftraggebers, mindestens aber für einen
Zeitraum von fünf Jahren nach bedingungsgemäßer Beendigung seiner Leistungen folgen-de Versicherungen nach deutschem
Recht mit mindestens folgendem Umfang (Art und Deckungssummen) bei in Deutschland oder der EU zugelassenen
Versicherungsunternehmen abschließen oder vorhalten wird (Mindestanforderung) (Anlage A09).
[Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:] gemäß der Nummerierung in den Vergabebedingungen Anlage A01:
11.4.4 Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.1.3) der Auftragsbekanntmachung)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1. Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Eigenerklärungen über mindestens drei (3) Vorhaben (Referenzen) innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2012), maßgeblich ist das Datum der Abnahme, über Rohrleitungsbau vorzulegen, die mit den Eigenschaften des ausgeschriebenen Projektes vergleichbar sind (Mindestanforderung). Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Name, Anschrift und Art des Auftraggebers,
- Auftragswert in EUR (netto) ggfs. in Spannen,
- Leistungszeitraum (MM.JJJJ bis MM.JJJJ),
- Leistungsinhalt und Leistungsumfang mit Angaben:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechperson, Telefonnummer, E-Mail)
- Trinkwasserleitung, Abwasserleitung oder sonstige Leitung
- Länge in m
- Nennweite in DN
- Ausführungszeit
- Bodenqualität mit Mengenangaben in m3
- Torf- und Kleiböden
- PASS-Böden
Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordrucke (Anlage A12) zu verwenden. Je Referenz ist zusätzlich zu diesem (ggfs. zu vervielfältigenden) Vordruck eine aussagekräftige Beschreibung des Projekts (max. 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, die auch geeignete bildliche Darstellungen/Skizzen zur Veranschaulichung des Referenzprojektes beinhalten kann. Die Beschreibung soll Angaben: a) zu Art und Umfang sowie Zeitraum der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft selbst erbrachten Leistungen sowie b) zur Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber enthalten. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Vordrucken und der zusätzlichen Beschreibungen beurteilt.
Hinweis: Die Referenzen werden bepunktet - vgl. Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb (Eignungsbewertungsmatrix (Anlage A03).
Der Auftraggeber wertet maximal fünf Referenzen. Die Bewertung der einzelnen Referenzen erfolgt in der vom Bewerber angegebenen Reihenfolge, so wie diese sich aus der vorstehenden Nummerierung in dem Referenzbogen ergibt. Kann eine Referenz, z. B. aufgrund zwingender Vorgaben, fehlender Angaben oder Vergleichbarkeit, nicht gewertet werden, rückt für die Bewertung die in ihrer Benennung jeweils nachfolgende Referenz nach. Die Bewerber sind daher im eigenen Interesse gehalten, die Vergleichbarkeit der von Ihnen vorgelegten Referenzen zu beurteilen und diese in entsprechender Reihenfolge einzureichen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bewerber/oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen vorhanden und gesichert ist. Der Auftraggeber behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen.
2. Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, über die Fähigkeit und Bereitschaft, im Falle der Beauftragung eine Projektleitung und Stellvertretung zu stellen, mit der sämtliche Projektmodalitäten, insbesondere mündliche/telefonische/schriftliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abgewickelt werden können (Anlage A15).
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Eigenerklärungen über mindestens drei (3) Vorhaben (Referenzen) innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2012), maßgeblich ist das Datum der Abnahme, über Rohrleitungsbau vorzulegen, die mit den Eigenschaften des ausgeschriebenen Projektes vergleichbar sind.
[Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:] gemäß der Nummerierung in den Vergabebedingungen Anlage A01:
11.6 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, Auswahl der Bewerber
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen. Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO und des GWB durch den Auftraggeber nach folgendem Prozedere:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 51 SektVO.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen §§ 123 f., 142 GWB und Erfüllung von Mindeststandards gemäß III.1 ff. der Auftragsbekanntmachung).
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
5. Sollten mehr als drei (3) Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen ("Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden"). Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1. der Auftragsbekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der zugehörigen Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb (Eignungsbewertungsmatrix) bewerten. Der Auftraggeber wird mindestens die drei Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erzielen.
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als drei Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
Der Auftraggeber wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren.
[Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:] gemäß der Nummerierung in den Vergabebedingungen Anlage A01:
11.5 Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (vgl. Ziff. III.2.2 der Auftragsbe-kanntmachung)
1. Versicherungen gem. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Ziff. III.1.2. Nr. 1.))
2. Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungsversicherung ab, durch die der Auftragnehmer mitversichert ist. Der Versicherungsbetrag für die Bauleistungsversicherung wird auf die am Bau Beteiligten anteilig verrechnet und in Höhe des von der Versicherungsgesellschaft festgelegten Anteils (in Prozent) von der Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten.
3. Eine Projektleitung und Stellvertretung, mit der sämtliche Projektmodalitäten, insbesondere mündliche/telefonische/schriftliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abgewickelt werden können (vgl. Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.1.3 Nr. 2)).
4. Auf die mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und die besonderen Bedingungen gemäß dem Niedersächsischen
Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und
Vergabegesetz - NTVergG) wird hingewiesen.
Hinsichtlich der Materialbeschaffung sind die Kaufregularien des Auftraggerbers zu beachten. Das Material ist über den Logistikdienstleister des Auftraggebers zu beziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation ausschließlich über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen.
Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYRJB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf-trag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]