Druckdienstleistung, Lagerlogistik inkl. Webshop
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druckdienstleistung, Lagerlogistik inkl. Webshop
Die KKH sucht einen Anbieter für Druck- und Lagerlogistikdienstleistungen inklusive Fullfillment für diese Druckerzeugnisse sowie für Kontaktmittel sowie einer entsprechend angebundenen Webshopanwendung mit W2P und POD-Funktion.
Es soll eine Rahmenvereinbarung über Druckdienstleistungen inklusive der Lagerlogistik und Fulfillment mit Bereitstellung eines Webshops, der W2P sowie eine PoD-Funktionalität aufweist, geschlossen werden.
Die Druckdienstleistungen umfassen den Druck (Offset und Digital) und die Lieferung der verschiedenen Druckerzeugnisse.
Die Lagerlogistikdienstleistungen beinhalten die Betreuung, Pflege, Einlagerung sowie Versand an bundesweite KKH-Standorte von Druckerzeugnissen und Werbemitteln.
Der Webshop umfasst eine Softwarelösung zur Betreuung, Pflege und Bestellung von Druckerzeugnissen und Werbemitteln für KKH-Mitarbeiter.
Zweimalige optionale Verlängerung um jeweils 12 Monate auf maximal 48 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate).
- Unternehmensumsatz pro Jahr beträgt mindestens 2 Mio. EUR (innerhalb der letzten drei Jahre)
- Unternehmensgröße beträgt mindestens 50 Mitarbeiter
- Für die KKH kann ein Ansprechpartner für Fragen zum Druck (mit nachweislicher Qualifikation im Offsetdruck und Digitaldruck) und mindestens ein weiterer Ansprechpartner für Webshop- und Lagerlogistikthemen bereitgestellt werden (insgesamt max. drei verschiedene Ansprechpartner mit jeweils Sicherstellung einer qualifizierten Vertretung etwa im Krankheits-/Urlaubsfall)
- Freie Lagerplatzkapazität von mind. 720 EU-Paletten-Stellplätzen (für ca. 400 Druckerzeugnisse und ca. 50-100 Kontaktmittel)
- Lagerortnähe zum Druckstandort in km (max. 20km)
- Nachweislich geeignete Druckmaschinen zum Offsetdruck in geforderter Qualität (Offsetdruck Maschine mit Dispersions-Lackwerk; 5 Farben Dispersionslackverarbeitung) und Digitaldruck geeignete Maschinen. Mit Teilnahmeantrag ist ein Andruck jeder Maschine zur Verfügung zu stellen (s. Anlage "Andruck-Templates" zzgl. "Rasterandruck"). Auf dem Andruck ist die jeweilige Druckmaschine zu vermerken (eine Offsetdruckmaschine und eine Digitaldruckmaschine). Für den Andruck kann verwendet werden: 135g Magnomatt (s. Anlage Papierspezifikation/Produktdatenblatt) oder vergleichbar in Helligkeit, Opazität, Weiße, Glanz und Rauigkeit
- Maximale Produktionslaufzeit ab Beauftragung bzw. ab digitaler Druckfreigabe:
14 Kalendertage (Offset Lagerware) und max. 3 Kalendertage (Digitaldruck) muss garantiert werden können - Mindestens einen Webshop-Referenzkunde in vergleichbarer Größenordnung zur KKH (mind. 500 User UND mind. 300 verschiedenen Artikel im Webshop, darunter auch W2P und POD)
- Beantwortung der Anlage "Fragenkatalog zu technischen und organisatorischen Anforderungen" sowie die Anlage "Muster_AV_ohne Sozialdaten_kommentiert" ausfüllen und bestätigen
- Technische Leistungsfähigkeit des durch den Bieter verfügbaren Webshopsystems, welches mindestens abbilden und auswerten kann: "EUR-Budget je User", "Bestand je Artikel in Echtzeit", "W2P-Funktion", "POD-Funktion"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland