Werftinstandsetzung 2022 GS "Eversand" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_821_T-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werftinstandsetzung 2022 GS "Eversand"
Planmäßige Werftinstandsetzung des Gewässerschutzschiffs "Eversand".
I. S. der Rechnungslegung: Reedereizentrum WSV, Am Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven
I. S. des Ortes der Leistungserbringung: Werftstandort des Auftragnehmers
Planmäßige Werftinstandsetzung des Gewässerschutzschiffs "Eversand"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Werftinstandsetzung 2022 GS "Eversand"
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.) Die Vergabestelle 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee' vollzieht das Vergabeverfahren im Auftrag des 'Reedereizentrum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (ReeZ WSV), Am Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven'.
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Zu I.3) Auf Grundlage von § 41 VgV stellen Auftraggeber und Vergabestelle das gebotene Maß an Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen sicher, wie folgt: Die Vergabeunterlagen können von registrierten Benutzern der e-Vergabeplattform des Bundes - Internet-Adresse: https://www.evergabe-online.de - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden, die Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes ist ohne Weiteres möglich; Weitere Informationen zur e-Vergabeplattform des Bundes sind unter https://www.evergabe-online.info bzw. https://www.evergabe-online.de verfügbar.
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Zu III.2)
a) Der Nachweis der Eignung wird grundsätzlich mit der 'Eigenerklärung zur Eignung - Angebot' (Formblatt 333b-LF) erbracht, die Einheitl...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: wie I.1)
Postleitzahl: wie I.1)
Land: Deutschland