St. Elisabeth Krankenhaus - Ersatzneubau: Raumlufttechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 18-071 / 430-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter-Bad
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38259
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
St. Elisabeth Krankenhaus - Ersatzneubau: Raumlufttechnik
Raumlufttechnische Installationen für den Ersatzneubau des St. Elisabeth Krankenhauses in Salzgitter-Bad
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 St. Multifunktionales Wärmerückgewinnungssystem
10 St. Lüftungszentralgeräte
5 St. Umluftwandgeräte
1 St. TAV-Deckenfeld
2 St. Entrauchungsventilatoren
ca. 80 St. variable Volumenstromregler
ca. 200 Brandschutzklappen mit Federrücklaufantrieben
ca. 2.000 m Wickelfalzrohr DN 100 bis DN 355
ca. 5.100 m² Luftkanal aus verz. Stahlblech
ca. 200 St. Luftdurchlässe versch. Ausführungen
24 St. Luftdurchlässe in K30 Ausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.