Lieferung von Erdgas für Abnahmestellen des Landkreises Vechta sowie der kreisangehörige Kommunen und kommunalen Gesellschaften ab 01.01.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2022-0242
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für Abnahmestellen des Landkreises Vechta sowie der kreisangehörige Kommunen und kommunalen Gesellschaften ab 01.01.2023
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen des Landkreises Vechta und der teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen und kommunalen Gesellschaften mit einem Gesamtenergiebedarf von ca. 50,4 Mio. kWh/a pro Lieferjahr für ca. 285 Abnahmestellen.
Abnahmestellen ohne Leistungsmessung
Landkreis Vechta (verschiedene Abnahmestellen)
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung des Landkreises Vechta und der teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen und kommunalen Gesellschaften mit einem Energiebedarf von ca. 38,7 Mio. kWh/a pro Lieferjahr für ca. 281 Abnahmestellen.
Zweimalige Verlängerungsmöglichkeit und jeweils ein Jahr.
Die Frist zur Auskunftserteilung endet am 25.08.2022.
Abnahmestellen mit Leistungsmessung
Landkreis Vechta (verschiedene Abnahmestellen)
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen mit Leistungsmessung des Landkreises Vechta und der teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen und kommunalen Gesellschaften mit einem Energiebedarf von ca. 11,7 Mio. kWh/a pro Lieferjahr für ca. 4 Abnahmestellen.
Zweimalige Verlängerungsmöglichkeit und jeweils ein Jahr.
Die Frist zur Auskunftserteilung endet am 25.08.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufs- oder Handelsregisterauszug;
aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen
Geforderte Nachweise:
- Präqualifikationsnachweis
oder
- Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
oder
Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG
oder
eine vergleichbare Genehmigung.;
Nachweise die nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen sind:
Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate.
Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im Erdgasvertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftrag wird nur an Bieter erteilt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz im Erdgasvertrieb von 4 Mio. €/a erzielt haben. Wird nicht für beide Lose ein Angebot abgegeben, reduziert sich der Mindestumsatz anteilsmäßig entsprechend den ausgeschriebenen Jahresmengenanteilen der einzelnen Lose.
Vorlage von mindestens drei Referenzen vergleichbarer Kunden.
Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder der Zusammenschluss von mehreren gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Bieter einen Liefervertrag für Erdgas oder Strom abgeschlossen haben. Dabei muss mindestens eine Referenz mit 30 oder mehr zu beliefernden Abnahmestellen einem Lieferbeginn spätestens zum 01.01.2022 benannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mv.niedersachsen.de/startseite
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.