Vergabe einer Einpartner-Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Wartung von Sirenen im Gebiet des Landkreises Aurich Referenznummer der Bekanntmachung: 60232-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-aurich.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Einpartner-Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Wartung von Sirenen im Gebiet des Landkreises Aurich
Vergabe einer Einpartner-Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Wartung von Sirenen im Gebiet des Landkreises Aurich
Der Landkreis Aurich beabsichtigt die Vergabe einer Einpartner-Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Wartung von Sirenen im Gebiet des Landkreises Aurich. Übergeordnetes Ziel des Auftraggebers ist die Einhaltung und Umsetzung der technischen Rahmenbedingungen bzw. der entsprechenden Vorgaben des Landes Niedersachsen hinsichtlich der zu beschaffenden Sirenen. Insoweit hat der Auftragnehmer auch einen Probelauf, die Dokumentation, die Einweisung/Schulung und weitere Servicedienstleistungen mit 24/7 Erreichbarkeit zur Behebung von Störungen innerhalb von 48 Stunden zu erbringen. Mit Sirenen auszustatten sind alle Kommunen im Gebiet des Auftraggebers. Dabei sollen die Sirenen weit überwiegend im Wege einer Dach-/Gebäudemontage installiert werden.
Die unter der Rahmenvereinbarung geltende Maximalmenge für die Sirenen beträgt 140 Sirenen.
Ausgelöst werden sollen mit Hilfe der einzelansteuerbaren Sirenen die Emittierung von Feuer- und Probealarmen, die Durchsagefunktion mit Textspeicher und Einsprechmöglichkeit auf verschiedene Ebenen. Die Sirenennetzalarmierung soll sowohl über POCSAC (2m-Band digital) und über Tetra-Digitalfunk möglich sein. Dabei soll die Alarmierung sowohl von der Leitstelle Ostfriesland mit Sitz im Landkreis Wittmund als auch von der Informations- und Kommunikationszentrale (IuK) des Auftraggebers im Kreishaus Aurich erfolgen. Der Auftraggeber übernimmt die Lieferung und den Einbau der BOS-Sicherheitskarten und die Programmierung der POCSAG-Empfänger.
Weiterhin erwartet der Auftraggeber vom späteren Auftragnehmer organisatorische Unterstützung bei der Installation der Sirenen an den vom Auftraggeber vorgegebenen Standpunkten. Dies umfasst insbesondere die terminliche Koordination zwischen dem Auftraggeber, der jeweiligen Kommune und dem späteren Auftragnehmer zur Installation der jeweiligen Sirene. Diese Leistung umfasst auch die Aufstellung einer Übersicht eines jeden Standortes (als Handakte und in digitaler Form) mit Angaben zum Eigentümer des Gebäudes inkl. Kontaktdaten, Adresse, UTM-Koordinaten WGS84 - EPSG 4326 (dezimale Schreibweise mit 6 Nachkommastellen) mit Hochwert_Breite & Rechtswert_Länge, der Adresse/Subadresse zur Ansteuerung über TETRA, dem Standort der Sirene, d. h. ob diese auf einem Dach/Gebäude oder auf einem Mast montiert ist. Die Dokumentation (digital und als Handakte) hat zu jeder einzelnen Anlage zu erfolgen, wobei auch eine Übersicht der einzelnen Standorte der Sirenen pro Kommune auf einer Karte ersichtlich sein muss und eine Gesamtübersicht aller Anlagen im Landkreis Aurich anzulegen ist. Die digitale Dokumentation ist als Excel-Datei anzulegen.
Die Wartungsleistungen haben ein 2-jähriges Update mit Wartung sowie eine 24/7 Hotline und eine 24/7 Entstörung vor Ort zu umfassen.
Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
Einmalige auftraggeberseitige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr
Auf der Grundlage der gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auswahl der Teilnehmer durch Bewertung der Qualität und Güte der im Teilnahmewettbewerb vorgelegten vergleichbaren Referenzprojekte.
Einmalige auftraggeberseitige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) dieser Auftragsbekanntmachung sind innerhalb der Bewerbungsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit sich die Auftraggeberin dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen als Anlage zum (ersten) Verfahrensbrief / Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb über die unter Abschnitt I. 3) genannte elektronische Adresse abrufen können.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung und zum Zeitraum für Ausschlüsse nach den §§ 125, 126 GWB.
b) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung, unter Angabe von Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens; kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners.
c) Aktueller Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis.
d) Erklärung nach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG).
e) Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Bewerbers bzw. von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft.
a) Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2019-2021).
b) Erklärung über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2019-2021) soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, aufgeteilt in Umsatz aus der Lieferung und Installation von Sirenen sowie der Wartung von Sirenen.
c) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadenereignis von mindestens EUR 3 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie EUR 1 Mio. für Vermögensschäden bzw. eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erbringen.
d) Nachweis ausreichender Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft, in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
a) Angaben über die Erbringung von einschlägigen Dienstleistungen in den letzten drei Jahren (2019 bis 2021) sowie des laufenden Jahres, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Lieferung, Installation und Wartung von Sirenen in einer Flächenkommune, insbesondere in einem Landkreis), unter Angabe - je Referenz - von:
- Art des Auftraggebers (privat oder öffentlich);
- der Leistungszeit (Beginn/Ende);
- Art und Umfang der Leistungserbringung,
- Auftragsvolumen,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon-Nr.
b) Angaben über die Zahl der in den letzten drei Jahren (2019 bis 2021) jahresdurchschnittlich jeweils beschäftigten Arbeitskräfte (FTE), unterteilt in Lieferung und Wartung, sowie der Zahl der Führungskräfte.
c) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Einhaltung der Vorgaben nach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG)
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadenereignis von mindestens EUR 3 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie EUR 1 Mio. für Vermögensschäden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SR2L6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß §§ 155 ff. GWB:
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.