Generalplanung - Neubau Förderschule GE, Meinersen - ex-post-Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 986/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gifhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung - Neubau Förderschule GE, Meinersen - ex-post-Bekanntmachung
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen zur Planung und Umsetzung der Neuerrichtung einer 2-zügigen Förderschule Geistige Entwicklung in Meinersen für ca. 170 Schüler in ein- bis zweigeschossiger Bauweise.
Die Förderschule soll an das bestehende Schulzentrum "Am Gajenberg" angeschlossen werden, wobei dies mit dem Ziel der Schaffung einer möglichst hohen "Durchlässigkeit" hin zu einer "Campusgestaltung" nebst verkehrstechnischer Anbindung an das Bestandsgelände bzw. die vorhandene Infrastruktur erfolgen soll. Für die Realisierung des Bauvorhabens stehem im Süden des bestehenden Schulzentrums geeignete Flächen zur Verfügung, wobei das Flurstück 14/3 für die Errichtung des Neubaus und das Flurstück 13/2 als naturschutzrechtliche Kompensationsfläche in Betracht kommt.
Die Planung und Überwachung des Neubauvorhabens soll durch einen Generalplaner erfolgen, so dass es sich hier um eine fachbereichübergreifende Planungsaufgabe (verschiedene Leistungsbilder) handelt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere Details sind dem beigefügten Muster-Generalplanervertrag zu entnehmen.
Der Generalplaner hat zunächst eine geeignete Grundlage für die Vereinbarung von Planungszielen vorzunehmen. Im Anschluss sind die weiteren Planungsleistungen für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen zu erbringen, wobei stets auch Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen sind. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind somit alle General-Planungsleistungen im Wesentlichen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 in allen maßgeblichen Leistungsbildern sowie sämtliche Leistungen von Sonderfachleuten, die zur Umsetzung des Neubauvorhabens erforderlich sind. Die Details sind dem beigefügten Leistungsbild (Anlage 2c) zu entnehmen. Die Abstimmung mit und Unterstützung des AG in jedem Projektstadium ist vom Bieter ebenfalls zu erbringen.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Auftragserteilung kommen nur geeignete Generalplanungsbüros (insbsondere mit den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik, Brandschutz, etc.) in Betracht. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Eignungsleihe auch geeigneten Nachunternehmern verpflichtet werden können. Für nähere Informationen sowie einzureichender Unterlagen etwaiger Nachunternehmer siehe Verfahrensinformation Ziffer 2.6.
Für weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um ein 2-Umschläge Verfahren, d.h. mit dem Teilnahmeantrag ist gleichzeitig auch das Erstangebot abzugeben. Teilnahmeantrag und Erstangebot sind jeweils elektronisch in separaten (PDF)-Dateien abzugeben und mit eindeutigem Dateinamen "Teilnahmeunterlagen" und "Angebot" o.ä. zu versehen, die dem AG die gestufte Öffnung ermöglichen. Die das Angebot enthaltene Datei soll vom Bieter mit einem Passwort geschützt
werden. Nach Auswertung der Teilnahmeanträge wird der AG nur diejenigen Bieter um unverzügliche Übersendung des jeweiligen Passwortes für die Angebotsdatei über dtvp bitten, die grundsätzlich geeignet sind. Die Beschleunigung ist erforderlich, da das Neubauvorhaben zeitnah geplant und umgesetzt werden muss, damit das Schulgebäude mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 in Betrieb genommen werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hankensbüttel
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 29386
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.dieplanschmiede.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR1CA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind Nachprüfungsanträge in bestimmten Fällen unzulässig:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland