Fortführung und Lückenschluss der Radverkehrsroute 150 in Wilhelmshaven - Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücke)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortführung und Lückenschluss der Radverkehrsroute 150 in Wilhelmshaven - Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücke)
Mit den geplanten Maßnahmen soll die Kirchreihe als zentrale und komfortable Radverkehrsachse fortgeführt werden. Durch die Einrichtung von Fahrradstraßen und den Bau komplett neuer Radwege sowie einer Brücke wird ein Lückenschluss hergestellt und zahlreiche Wohngebiete, Schulen, ein Nahversorgungszentrum und ein Gewerbegebiet miteinander verbunden. Durch die Anbindung des Landkreises Friesland stärkt die Radverkehrsroute zudem den interkommunalen Berufs- und Freizeitradverkehr.
Wilhelmshaven
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Ingenieurleistungen (Objektplanung) der Leistungsphasen (LPH) 2, 3 und 5 bis 8 nach § 43 HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke - Brücke).
Es sollen zunächst nur die LPH 2 und 3 (1. Stufe), zu einem späteren Zeitpunkt die LPH 5 bis LPH 8 (2. Stufe) gemäß den beiliegenden HOAI-Musterverträgen beauftragt werden (Stufenverträge). Die LPH 1, 4 und 9 werden von der Stadt Wilhelmshaven erbracht.
Es sollen zunächst nur die Leistungsphasen (LPH) 2 und 3 (1. Stufe), zu einem späteren Zeitpunkt die LPH 5 bis 8 (2. Stufe) gemäß dem beiliegenden HOAI-Mustervertrag beauftragt werden (Stufenvertrag). Die LPH 1, 4 und 9 werden von der Stadt Wilhelmshaven erbracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26125
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Niedersachsen.htm
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1 - 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Wilhelmshaven
Land: Deutschland