St. Elisabeth Krankenhaus - Ersatzneubau: Heizung / Kälte Referenznummer der Bekanntmachung: 18-071 / 420-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter-Bad
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38259
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
St. Elisabeth Krankenhaus - Ersatzneubau: Heizung / Kälte
Heizungs- und Sanitärinstallation für den Krankenhaus Ersatzneubau, ohne zentrale Wärmeerzeugungsanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 1.100 m Heizungsleitungen aus Stahlrohr
ca. 3.800 m Heizungsleitungen aus C-Stahl
12 Heizungsumwälzpumpen
270 Stck. Heizkörper
2 Stck. Frischwasserstation 280 kW
1 Stck. Absorptionskälteanlage ca. 100 kW
1 Stck. Kompressionskälteanlage ca. 170 kW
2 Stck. adiabatische Rückkühler
ca. 180 m Rückkühlleitungen DN 125 bis DN 200 aus PE 100
ca. 1000 m Pumpenkaltwasserleitung aus Stahlrohr bis DN 100
ca. 850 m Pumpenkaltwasserleitung aus Edelstahl bis DN 65
13 Stck. Umluftkühlgeräte (PKW)
560 m² Heiz-/Kühldeckeninstallation
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 413115
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.