Stiftung Schloss Marienburg - Projektmanagement für die Sanierung von Schloss Marienburg Referenznummer der Bekanntmachung: 57-2021/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pattensen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30982
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stiftung-schloss-marienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stiftung Schloss Marienburg - Projektmanagement für die Sanierung von Schloss Marienburg
Die Stiftung Schloss Marienburg beabsichtigt die grundhafte Sanierung des Schlosses Marienburg. Grundlage hierfür bildet eine umfangreiche Befunduntersuchung aus dem Jahr 2014 des Ingenieurbüros IGP Gockel, das im Jahr 2022 aktualisiert wurde, und das durch eine geschossweise Schadenskartierung des Ingenieurbüros Gockel aus April 2021 ergänzt wird. Das relativ komplexe Bauvorhaben soll durch eine externe Projektsteuerung und Projektleitung auf Basis eines Projektmanagementvertrages koordiniert werden.
Schloss Marienburg Marienberg 1 30982 Pattensen Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers sowie vor Ort am Bauvorhaben.
1. Grundleistungen des Leistungsbilds "Projektsteuerung" gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement (AHO-Schrift Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung", 5. Aufl., Stand März 2020), Projektstufen 1-5, Handlungsbereich A-E
2. Besondere Leistung Fördermittelmanagement des Leistungsbilds "Projektsteuerung" gemäß Abschnitt 5 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement (AHO-Schrift Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung", 5. Aufl., Stand März 2020), Projektstufen 2-5.
3. Grundleistungen des Leistungsbilds "Projektleitung" gemäß § 3 Abs. 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement (AHO-Schrift Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung", 5. Aufl., Stand März 2020), Projektstufen 1-5.
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Mit Erteilung des Zuschlags wird der Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen der Projektsteuerung und Projektleitung in den Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) und 2 (Planung) beauftragt (Grundbeauftragung). Über den Abruf der Leistungen der weiteren Projektstufen wird der Auftraggeber dann insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens entscheiden.
Die Beauftragung mit den Leistungen der Projektsteuerung und Projektleitung in den weiteren Projektstufen 3 (Ausführungsvorbereitung) bis 5 (Projektabschluss) erfolgt - nach Wahl des Auftraggebers in bis zu zwei weiteren Paketen - durch Abruf des Auftraggebers unter Angabe der jeweils abgerufenen Leistungsstufe/n. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweils abgerufenen Leistungen zu erbringen, wenn der Abruf innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der jeweils vorangegangenen Leistungen erfolgt.
1) Bei der Angabe der Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung. Der Auftraggeber strebt, in Abstimmung mit den Zuwendungsgebern, die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2030 an. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen auf die Einhaltung dieses Terminziels auszurichten und die anderen Projektbeteiligten entsprechend zu steuern.
2) In den Anlagen B03 und B04 der Vergabeunterlagen sind besonders sensible Informationen enthalten. Daher stellt der Auftraggeber gemäß § 41 Abs. 3 VgV diese Dokumente erst in der Angebotsphase und nur nach Abgabe einer gesonderten Vertraulichkeitserklärung (siehe Anlage D05 der Vergabeunterlagen) zur Verfügung. Die Erklärung ist auszufüllen, zu unterzeichnen (im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch den bevollmächtigen Vertreter) und mit dem Teilnahmeantrag über die Vergabeplattform einzureichen. Die Anlagen werden dann mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten über die Vergabeplattform bereitgestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer berufsüblichen Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Zu 2.: Deckungssumme für Vermögensschäden mindestens 5,0 Mio. EUR je Schadensfall. Die Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Personalstand
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019 bis 2021, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
5. Angabe der Projektleitung
Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Zu 3.: Es sind mindestens zwei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen:
- Projektsteuerungsleistungen gemäß Leistungsbild Projektsteuerung (§ 2 AHO-Schrift Nr. 9) für Sanierungen von Hochbauten.
- Bauvolumen (Summe aus KG 300-500) mindestens 7,5 Mio. EUR netto.
- Projekte mit mindestens überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Honorarzonen IV oder V nach HOAI bzw. AHO-Schrift Nr. 9.
- Leistungsbeginn der Referenzleistung des Bewerbers nicht vor dem 1.1.2012.
Zusätzlich müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
- Bei mindestens einem Referenzprojekt wurden öffentliche Zuwendungen/Fördermittel verwendet (geförderte Projekte).
- Bei mindestens einem Referenzprojekt muss das zu sanierende Objekt unter Denkmalschutz stehen.
Siehe Projektmanagementvertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
8. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
2) Nachunternehmer
Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bewerber im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen.
3) Eignungsleihe
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
4) Bewerber-/Bietergemeinschaften
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLR1R9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.