Generalplanerleistungen - Umbau Bistro und Verwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-11-S3-H-GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5315950
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen - Umbau Bistro und Verwaltung
Generalplanerleistungen für den Umbau des Gebäudes H im Klinikum Celler Straße 38:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es soll ein Generalplaner für den Umbau eines bestehenden Gebäudes in ein Mitarbeiterrestaurant und moderne Büroflächen beauftragt werden.Das in 1893 errichtete Bestandsgebäude muss komplett entkernt werden, die Fassade des Gebäudes soll nicht verändert werden.Der Generalplaner hat die folgenden Leistungen zu erbringen:- Architektur LP 1-8 + besondere Leistungen in LP 1 Bestandsaufnahme- TGA (KHLS, Elt) LP 1-8 inkl. Berücksichtigung der BMA für den Standort, da sich diese im UG des Gebäudes befindet + Lichtplaner für Innenraum und Fassade Eingangsbereich + Terrasse- Küchenplanung- Tragwerksplanung- Wärmeschutznachweis- Schallschutz für technische Anlagen und Raumakustik für den Gastraum und die Büros- Brandschutz- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verlängerungsoption gem. Ziff. II.2.7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38102
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 Vergabeverordnung abgesehen. Ausschließlich aus formulartechnischen Gründen wird unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) als Auftrags- bzw. Gesamtwert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.