Lieferung eines Allrad-Schmalspurschleppers Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0011-22-I-L
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30627
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundessortenamt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ble.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Allrad-Schmalspurschleppers
Lieferung eines Allrad-Schmalspurschleppers
Bundessortenamt (BSA)
Hohendodeleber Weg 65
39110 Magdeburg
Lieferung eines betriebsbereiten Allrad-Schmalspurschleppers mit Dieselantrieb inklusive einer fachkundigen Einweisung durch fachkundiges Personal für drei Personen inkl. einer Fahrzeugvorführung beim Auftraggeber vor Ort und Durchführung einer jährlichen Wartung für einen Zeitraum von vier Jahren ab betriebsbereiter Lieferung sowie die Aushändigung zweier deutschsprachiger Bedienungsanleitungen mit Ersatzteilkatalog (eine als PDF-Downloaddatei), sämtlicher dazugehöriger Fahrzeugpapiere inkl. der EG-Konformitätserklärung nach der EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (wenn möglich in elekt-ronischer Form). Darüber hinaus garantiert der Auftragnehmer die Verfügbarkeit von Ersatz-teilen für den Allrad-Schmalspurschlepper für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab betriebsbereiter Lieferung.
Alternativ kann auch ein Ausstellungs- oder Vorführ-Allrad-Schmalspurschlepper angeboten werden, wenn dieser nicht älter als zwölf Monate ist, maximal 100 Betriebsstunden gelaufen ist, mindestens den geforderten technischen Anforderungen gem. § 4 Abs. 1 entspricht und sich in einem einwandfreien allgemeinen und guten technischen Zustand befindet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Versicherungsbestätigung/Eigenerklärung oder Absichtserklärung eines Versicherers
Der Auftragnehmer haftet für alle nachfolgenden Schadensereignisse, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages entstehen, mindestens bis zur Höhe der nachfolgenden Deckungssummen:
• für Personenschäden 1.000.000,- Euro,
• für Sach- und Umweltschäden 1.000.000,- Euro,
• für Vermögensschäden 100.000,- Euro.
• für Allmählichkeits- und Bearbeitungsschäden 500.000,- Euro,
(siehe Vergabeunterlagen). Den Nachweis der Versicherung hat er bereits mit der Angebotsabgabe zu erbringen, entweder durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Kopie, einer Eigenerklärung oder einer entsprechenden Absichtserklärung eines Versicherers.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A)
Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung
zu gewährleisten und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe Plattform
des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D)
Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig
und zweifelsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LVCockpit" der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter
http://www.lv-cockpit.de/heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im "aidf-Format" mit dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen.
E)
Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig
und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem
Angebot beizufügen. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist
das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
G)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine
Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
H)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz erfolgt in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.