Beschaffung einer Betonmischanlage
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Betonmischanlage
Für geplante bergmännische Auffahrungs- und Instandsetzungsarbeiten auf der Schachtanlage Konrad unter Tage wird Nassspritzbeton eingesetzt. Zur Herstellung dieser Nassspritzbetone wird eine Betonmischanlage benötigt, welche in einem vorhandenen untertägigen Grubenbau zu errichten ist.
Die Betonmischanlage wird zur Herstellung unterschiedlicher Betone (Rezepturen) nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2, bei Spritzbeton als Grundmischung in Verbindung mit DIN EN 14487-1 / DIN 18551 zur baulichen Verwendung an unterschiedlichen Orten des Grubengebäudes eingesetzt. Ebenso ist die Herstellung von Faserbeton mit allen gängigen Fasertypen und –längen bis 60 kg/m³ gemäß Richtlinie Stahlfaserbeton zu gewährleisten.
Zugehörig zur Betonmischanlage ist eine separate Aufbereitungsanlage für anfallende Reinigungswässer aus der Betonherstellung.
Die Versorgung mit Medien obliegt dem AG. Die besonderen Umgebungsbedingungen eines untertägigen Standortes und genehmigungsrechtliche / atomrechtliche Rahmenbedingungen sind zu beachten.
Die Lieferung und der Montagebeginn ist vorgesehen ab 01/2023.
Schachtanlage Konrad I, Bleckenstedter Str. 55, 38329 Salzgitter
Für geplante bergmännische Auffahrungs- und Instandsetzungsarbeiten auf der Schachtanlage Konrad unter Tage wird Nassspritzbeton eingesetzt. Zur Herstellung dieser Nassspritzbetone wird eine Betonmischanlage benötigt, welche in einem vorhandenen untertägigen Grubenbau zu errichten ist.
Die Betonmischanlage wird zur Herstellung unterschiedlicher Betone (Rezepturen) nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2, bei Spritzbeton als Grundmischung in Verbindung mit DIN EN 14487-1 / DIN 18551 zur baulichen Verwendung an unterschiedlichen Orten des Grubengebäudes eingesetzt. Ebenso ist die Herstellung von Faserbeton mit allen gängigen Fasertypen und –längen bis 60 kg/m³ gemäß Richtlinie Stahlfaserbeton zu gewährleisten.
Zugehörig zur Betonmischanlage ist eine separate Aufbereitungsanlage für anfallende Reinigungswässer aus der Betonherstellung.
Die Versorgung mit Medien obliegt dem AG. Die besonderen Umgebungsbedingungen eines untertägigen Standortes und genehmigungsrechtliche / atomrechtliche Rahmenbedingungen sind zu beachten.
Die Lieferung und der Montagebeginn ist vorgesehen ab 01/2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
- Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
- Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
- Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
- Darstellung der Unternehmensstruktur
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlußgründen nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkung § 123, § 124 GWB).
-Eigenerklärung zu Russland Sanktionen
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf derTeilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/ lnstitutionenihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen .
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
siehe Ausschreibungsunterlagen.
Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§ 12 AtG i.V.m. § 2 Ziff. 3 AtZüV) geprüft und festgestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen AuftragoderderKonzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften einschaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
5 / 5 (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.