Zebrafischanlage mit Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: L22_039
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 551 / 39-65184
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zebrafischanlage mit Zubehör
Die UMG plant die Forschung an Zebrafischen auszuweiten und die Haltungskapazität für diese Spezies deutlich zu erweitern. Dazu soll am aquatischen Standort der Zentralen Tierexperimentellen Einrichtung (ZTE) im Justus-von-Liebig Weg 11 (PIZ 1524) ein zusätzlicher Fischraum mit einer Zebrafischanlage von etwa 500 Becken, eine autarke Einzelanlage für 60 Becken im Verpaarungslabor und eine weitere Einzelanlage für Quarantänezwecke mit insgesamt 65 Becken sowie eine neue Waschmaschine für Aquarien beschafft und errichtet werden. Die Anlage im Fischraum soll bei einer Haltungsdichte von 5 Zebrafischen pro Liter Wasser (Tierschutzvorgabe) eine Haltungskapazität von mindestens 7000 Fischen haben und die gesamte Kapazität in den neuen Räumen muss sich auf etwa 625 Aquarien zur Unterbringung von mindestens ca. 8500 Zebrabärblingen summieren.
Göttingen
Die UMG plant die Forschung an Zebrafischen auszuweiten und die Haltungskapazität für diese Spezies deutlich zu erweitern. Dazu soll am aquatischen Standort der Zentralen Tierexperimentellen Einrichtung (ZTE) im Justus-von-Liebig Weg 11 (PIZ 1524) ein zusätzlicher Fischraum mit einer Zebrafischanlage von etwa 500 Becken, eine autarke Einzelanlage für 60 Becken im Verpaarungslabor und eine weitere Einzelanlage für Quarantänezwecke mit insgesamt 65 Becken sowie eine neue Waschmaschine für Aquarien beschafft und errichtet werden. Die Anlage im Fischraum soll bei einer Haltungsdichte von 5 Zebrafischen pro Liter Wasser (Tierschutzvorgabe) eine Haltungskapazität von mindestens 7000 Fischen haben und die gesamte Kapazität in den neuen Räumen muss sich auf etwa 625 Aquarien zur Unterbringung von mindestens ca. 8500 Zebrabärblingen summieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung mit deutschsprachiger Übersetzung.
- Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung, die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV wird akzeptiert.
- Anlage_2_Eigenerklaerung_Bezug_Russland-0422 ist ausgefüllt und unterschrieben beizufügen
- Angaben zu Auftragsanteilen, welche der Bewerber/Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
- Unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer(s) auf besonderes Verlangen des
Auftraggebers.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1) - III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem der Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1) - III.1.3).
Zum Nachweis der Eignung sind mit Angebotsabgabe die nachfolgenden Unterlagen gemäß §§44-46-VgV einzureichen. Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs.2 VgV).:
- Erklärung gemäß §48 VGV zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
- Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre(§45VgV)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV akzeptiert. Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind. Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen
- Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gem. § 47 Abs. 1 VgV) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) spätestens nach Zuschlagserteilung zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen.
- Weiterhin sind beizufügen: ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, ggf. Verzeichnis der
Nachunternehmerleistungen, ggf. Verzeichnis der Leistungskapazitäten anderer Unternehmen.
- Nachweis von geeigneten Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren (möglichst unter Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit, der vollständigen Adresse, eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer), bei der vergleichbare Leistungen (möglichst im vollen Umfang) erbracht wurden.
- Eigenerklärung: Allgemeine Informationen über das Unternehmen (z. B. Firmenbroschüre).
- Qualitätsmanagementsystem: Der Bieter oder der Hersteller muss über ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) verfügen, welches sicherstellt, dass Arbeitsabläufe und Informationsflüsse im Produktions- und Entwicklungsbereich organisiert, und dass Verantwortlichkeiten geregelt sind. Zum Nachweis des Vorhandenseins eines solchen QM-Systems hat der Bieter dem Angebot zwingend ein entsprechendes Zertifikat eines unabhängigen Prüfinstitutes beizufügen. Aus diesem Zertifikat muss insbesondere die Art der Norm (ISO 9001 oder vergleichbar) hervorgehen, nach welchem das Bieterunternehmen geprüft wurde.
- Umweltmanagementsystem: Der Bieter oder der Hersteller muss für den Produktions- und Entwicklungsbereich über ein Umweltmanagementsystem (UM-System) gemäß internationaler Norm ISO 14001 oder vergleichbar verfügen. Zum Nachweis des Vorhandenseins eines solchen UM-Systems ist dem Angebot das entsprechende Zertifikat eines unabhängigen Prüfinstitutes beizufügen.
- Service und Technischer Kundendienst: Der Bieter muss über eine qualitativ und quantitativ geeignete Kundendienst-Organisation verfügen. Zum Nachweis des Vorhandenseins einer solchen Kundendienst-Organisation ist dem Angebot ein Anhang mit Angabe der Anzahl der Servicetechniker sowie der zugehörigen Servicestandorte beizufügen.
- Dem Angebot ist eine ausführliche Verfahrensbeschreibung sowie eine bebilderte Kurzbedienungsanleitung beizufügen, ferner Nachweise, Zeichnungen oder Kataloge (s. Vergabeunterlagen/LV).
- Dem Angebot ist eine ausführliche technische Beschreibung, ein Rohr- und Verfahrensschema sowie eine Funktionsbeschreibung beizufügen (s. Vergabeunterlagen/LV).
Die Vergabestelle behält sich vor, in Zweifelsfragen weitere Nachweise nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de