Ortskernsanierung Salzbergen: Bahnhofsumfeld - Objektplanungsleistungen für Freianlagen und Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-8-FB3 / Bekanntmachung über verg. Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzbergen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 48499
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salzbergen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ortskernsanierung Salzbergen: Bahnhofsumfeld - Objektplanungsleistungen für Freianlagen und Verkehrsanlagen
Die Zielstellung ist es zum einen das Salzbergener Bahnhofsumfeld barrierefrei zu gestalten, aber auch die Aufenthaltsqualität und Attraktivität des Bahnhofsvorplatzes beidseitig zu erhöhen. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 6.640 m². Eine erste grobe Kostenschätzung endet mit einem Gesamtbauvolumen von rd. [Betrag gelöscht] EUR (brutto), inkl. möglicher technischer Anlagen und Planerhonorare.
Es liegen bereits Vorplanungen der Bahn zu Neugestaltung des Bahnhofs und barrierefreien Anbindung nach Osten vor. Für das Plangebiet der Stadt wurden zwar erste Konzeptstudien durchgeführt, welche allerdings durch den zu beauftragenden Planer vollständig neu gestaltet werden sollen und daher hier nicht beigelegt werden.
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen für Freianlagen und Verkehrsanlagen. Der Großteil des Plangebiets wird sich über Verkehrsanlagen erstrecken, ein kleinerer Bereich insbesondere auf der westlichen Seite vor der Denkmalslok ist als Aufenthalts- und Veranstaltungsplatz zu gestalten.
Gemeinde Salzbergen
Nachfolgend sind die erforderlich werdenden Planungsleistungen aufgeführt. Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens werden die folgenden Leistungen vergeben:
a) Objektplanung für Freianlagen
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 38-40 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 11)
- Besondere Leistungen:
--- Überprüfung und ggfls. Ergänzung der Entwurfsvermessung aus dem Jahre 2016;
--- Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln;
--- Teilnahme an Sitzungen (politische Gremien oder Anliegerversammlungen);
--- Erstellung von Überflutungsnachweisen;
--- Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG (DB AG).
b) Objektplanung für Verkehrsanlagen
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 45-48 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 13)
- Besondere Leistungen:
--- Örtliche Bauüberwachung;
--- Erstellung von Leitungsplänen;
--- Koordination mit Versorgungsunternehmen und den Maßnahmen zu den Freianlagen;
--- Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG (DB AG).
Die Leistungen sollen in Form eines Stufenvertrags vergeben werden.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Planers sowie Kosten und Terminen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag GREENBOX
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43R29B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland