Beschaffung eines Femtosekunden-Laserablationssystems für Massenspektrometer Referenznummer der Bekanntmachung: MPG_ISS-2022-0009
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mps.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Femtosekunden-Laserablationssystems für Massenspektrometer
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung eines Femtosekunden-Laserablationssystems für die in-situ Messungen von chemischer und Isotopischer Zusammensetzung in Meteoriten und Meteoritkomponenten.
Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung
Justus-von-Liebig-Weg 3
37077 Göttingen
Deutschland
Die Anlieferung erfolgt über den Hans-Adolf-Krebs-Weg.
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Die vollständige vertragsgemäße Übergabe des Kaufgegenstandes (Lieferung) hat innerhalb von zwölf (12) Wochen nach Zugang des Zuschlags zu erfolgen (verbindlicher Liefertermin). Erkennt der/die Verkäufer*in, dass er/sie den Liefertermin oder andere vereinbarte Termine nicht einhalten kann, so hat er/sie dies unverzüglich dem Käufer unter gleichzeitiger Angabe der Gründe schriftlich anzuzeigen und in Abstimmung mit dem Käufer einen neuen Termin zu vereinbaren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. geforderte Erklärungen und Nachweise
s. geforderte Erklärungen und Nachweise
s. geforderte Erklärungen und Nachweise
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.