OSB Software Referenznummer der Bekanntmachung: 990/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49090
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.osnabrueck.de/osb
Abschnitt II: Gegenstand
OSB Software
Lieferung und dauerhafte Betriebsbereitschaft einer abfallwirtschaftlichen Branchensoftware
Osnabrück
Eine integrierte abfallwirtschaftliche Softwarelösung ist zu liefern für:
* Objektverwaltung
* Behälterverwaltung
* Leerungsdatenverwaltung
* Tourenplanung
* Einsatzplanung
* Darstellung von Ist-Daten der Regelabfuhr
* Auftragsabwicklung für Behälterdienst, Sperrmüll, Zusatzentleerungen, Container und weitere Auftragsarten
* Disposition der Aufträge
* Übergabe von Leistungsdaten zur Rechnungsstellung an ein Fremdsystem,
sowie weitere Funktionen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Altdaten sind zu übernehmen. Die Leistung umfasst Inbetriebnahme- und Schulungsleistungen. Der Auftragnehmer hat während der Vertragslaufzeit Support zu leisten und Updates bzw. Upgrades bereitzustellen.
Erfahrungen mit der Durchführung der angefragten Leistung und positiv bewertete Referenzen; erforderliche Leistungsfähigkeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist im Antragsformular enthalten.
Angaben jeweils für 2019, 2020, 2021 und Mittelwert 2019-2021:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung, Lizensierung abfallwirtschaftlicher Software)
Angabe von mindestens 5 Kunden (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder mit deren Aufgaben beauftragte Gesellschaften), an welche der Bieter solche Softwareprodukte geliefert hat und für welche er aktuell Lizenzentgelte erhält.
Für die unter II.2.4) genannten Einzelpunkte ist jeweils mindestens ein Referenzkunde aus den letzten 5 Jahren zu benennen.
s. vorstehend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist in dem im DTVP-Portal eingestellten Antragsformular zu stellen.
Die Angaben in II.2.7) zu Beginn/Ende sind so zu verstehen, dass ab Anfang 2023 die Arbeit begonnen wird und bis Jahresmitte 2024 alle Module funktionsfähig implementiert sein sollen. Hierüber kann erforderlichenfalls verhandelt werden.
Der Auftraggeber erwartet, dass die Betriebsbereitschaft der Software im Anschluss auch weiterhin vom Auftragnehmer sichergestellt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJR77W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.