Fachsoftware für das Amt für Teilhabe und Soziales Referenznummer der Bekanntmachung: 2022OL000006

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oldenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachsoftware für das Amt für Teilhabe und Soziales

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022OL000006
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten Finanz−Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz (LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen Anforderungen gemäß Bundes− und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer öffentlich−rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht−öffentliche Stelle nicht vorliegen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Jahre.

Zum bzw. nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag durch den AG oder den AN mit einer Frist von 18 Monaten gekündigt werden. Es werden der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für EVB-IT Überlassung Typ B (EVB-IT Überlassung AGB Typ B) sowie ein EVB-IT Pflegevertrag S (Langfassung) mit den EVB-IT Pflege S AGB vereinbart.

Abweichend von 8.5 EVB-IT Pflege S-AGB wird vereinbart: Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, weitere Erhöhungen frühestens 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Oldenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und

Zahlungsabwicklung (Einnahmen- und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten

Finanz-Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch

(SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch

Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgese tz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz

(LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

(StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch

Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen

Anforderungen gemäß Bundes- und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt

werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett

durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das

Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer

öffentlich-rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzun

gen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht-öffentliche Stelle nicht vorliegen.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Jahre.

Zum bzw. nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag durch den AG oder den AN mit einer Frist von 18 Monaten gekündigt werden.

Es werden der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für EVB-IT Überlassung Typ B (EVB-IT Überlassung AGB Typ B) sowie ein EVB-IT Pflegevertrag S (Langfassung) mit den EVB-IT Pflege S AGB vereinbart.

Abweichend von 8.5 EVB-IT Pflege S-AGB wird vereinbart:

Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, weitere Erhöhungen frühestens 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Onlinezugangsgesetz / Gewichtung: 3,85
Qualitätskriterium - Name: Barrierefreiheit / Gewichtung: 3,85
Qualitätskriterium - Name: Protokollierung lesender Zugriff / Gewichtung: 3,08
Qualitätskriterium - Name: Meldung über Löschung und Einrichtung neuer User / Gewichtung: 3,08
Qualitätskriterium - Name: Auskunftsersuchen nach Art. 15 EU-DSGVO / Gewichtung: 3,08
Qualitätskriterium - Name: Zwei-Faktor-Authentifizierung / Gewichtung: 3,08
Qualitätskriterium - Name: Kennwort / Gewichtung: 3,05
Qualitätskriterium - Name: Datenmigrationskonzept / Gewichtung: 3,08
Qualitätskriterium - Name: Übernahme der Personen- und Falldaten / Gewichtung: 3,08
Qualitätskriterium - Name: Definieren von Pflichteingaben / Gewichtung: 3,08
Qualitätskriterium - Name: Differenzierung der Personenkreise / Gewichtung: 3,08
Qualitätskriterium - Name: Wiedervorlagenfunktion / Gewichtung: 3,08
Qualitätskriterium - Name: Unterbrechungszeiträume / Gewichtung: 3,08
Qualitätskriterium - Name: Auswertbarkeit von Eingaben / Gewichtung: 3,08
Qualitätskriterium - Name: Auswertung in Form von Zeitreihen und Fallanalysen / Gewichtung: 3,08
Qualitätskriterium - Name: Einfügen von Bescheiden in die elektronische Akte / Gewichtung: 3,08
Qualitätskriterium - Name: Kostendatei ambulanter Leistungen / Gewichtung: 3,08
Qualitätskriterium - Name: Softwareergonomie / Gewichtung: 23,08
Qualitätskriterium - Name: Funktionalität / Gewichtung: 23,08
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 022-055011
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Fachsoftware für das Amt für Teilhabe und Soziales

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oldenburg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2022

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