Sicherheitsdienst für den Wohnstandort zur Unterbringung von Geflüchteten Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 50_91 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst für den Wohnstandort zur Unterbringung von Geflüchteten
Im Rahmen der Unterbringung von Asylantragstellern schreibt die Stadt Braunschweig den Sicherheitsdienst für den Standort zur Unterbringung von Geflüchteten Otto-von-Guericke-Str. 1 in 38122 Braunschweig aus.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sicherheitsdienst für den Wohnstandort zur Unterbringung von Geflüchteten. Im Rahmen der Unterbringung von Asylantragstellern schreibt die Stadt Braunschweig den Sicherheitsdienst für den Standort zur Unterbringung von Geflüchteten Otto-von-Guericke-Str. 1 in 38122 Braunschweig aus. In dem Gebäude werden maximal 120 Personen untergebracht. Bewachung innerhalb und außerhalb des Standortes für Geflüchtete mit jeweils 2 Sicherheitskräften pro Schicht. Die Bewachung erfolgt in dem gesamten Vertragszeitraum 24 Stunden täglich. Die Sicherheitskräfte werden insbesondere damit betraut, das Objekt nach innen und außen zu bewachen. Dazu gehören u. a. auch: Unterstützung der AG bei der Durchsetzung der Satzung über die vorübergehende Unterbringung wohnungsloser Personen in der Stadt Braunschweig und der Hausordnung; Einlasskontrolle; Unterstützung bzw. Sicherstellung des Brandschutzes im Sinne der Hausordnung. Im Zweifel ist die Feuerwehr zu Rate zu ziehen bzw. zu alarmieren.; Schlichtung von Streitigkeiten sowie aktive deeskalierende Einflussnahme auf/in bzw. zur Abwendung von Konfliktsituationen; Kontrolle der Wohnungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf Anordnung der städtischen Mitarbeiter:innen, ggf. auch nachts, auf Fremdschläfer oder auch bei Verstoß gegen die Hausordnung oder in besonderen Gefahrensituationen; In kritischen Situationen eine Entscheidung über den Einsatz von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst etc. treffen, d.h. ggf. auch Ruf eines Rettungswagens für erkrankte Bewohner:innen; Mindestens stündliche Kontrollgänge am Standort zu wechselnden Uhrzeiten; der AN ist verantwortlich für die Einhaltung der gültigen Unfallverhütungsvorschriften sowie berufsgenossenschaftlicher Vorschriften bei der Durchführung der Arbeiten. Dies gilt auch für Vorschriften zur Verhütung von Bränden. Die Sicherheitskräfte haben sich bei jedem Polizeieinsatz bei den Einsatzkräften zu melden und ggf. deren Anweisungen Folge zu leisten. Ausgabe von Post an die Bewohner:innen in vorab abgesprochenen Einzelfällen bzw. bei Vorlage einer Berechtigung zur Entgegennahme der Post der Bewohner: innen. Im Einzelfall Wohnungen für Bewohner aufschließen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern nicht 4 Monate zum Monatsende vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird und endet spätestens nach Ende der dritten Vertragsänderung ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Der Vertragsbeginn kann sich um bis zu 4 Wochen nach hinten verschieben. Das Vertragsende verlängert sich dann für die entsprechenden Tage automatisch.
Der Vertragsbeginn kann sich um bis zu 4 Wochen nach hinten verschieben. Das Vertragsende verlängert sich dann für die entsprechenden Tage automatisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Mit Angebotsabgabe ist die Gewerbeerlaubnis des Unternehmens in Kopie vorzulegen.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Der Bieter hat gem. § 6 BewachV für sich und die in seinem Unternehmen beschäftigten Personen zur Deckung der Schäden, die dem AG oder Dritten bei der Durchführung des Bewachungsvertrages entstehen, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Die Mindesthöhe der abzuschließenden Versicherungssumme beträgt gem. § 6 BewachV je Schadenereignis:
1. für Personenschäden 1 Million Euro,
2. für Sachschäden [Betrag gelöscht] Euro,
3. für das Abhandenkommen bewachter Sachen [Betrag gelöscht] Euro,
4. für reine Vermögensschäden [Betrag gelöscht] Euro.
Es ist eine Eigenerklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall einzureichen.
Eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Wohnstandorte von Geflüchteten mit ca. 100 Personen) mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die geforderte Erklärung kann durch die Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Eine Zertifizierung des Betriebes nach DIN EN ISO 9001:2015 oder einer vergleichbaren Zertifizierung.
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket. Die eingesetzten Mitarbeiter:innen müssen u. a. ein gepflegtes Erscheinungsbild haben sowie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (sofern es sich nicht um die Muttersprache handelt mind. Niveau B 1 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (dieser ist auf Verlangen der AG nachzuweisen). Eine angemessene Berufskleidung wird vorausgesetzt. Der Bieter hat nachzuweisen, dass die einzusetzenden Sicherheitskräfte die Anforderungen des § 9 BewachV erfüllen. Zusätzlich muss mindestens einer der zwei Sicherheitskräfte mit erfolgreich abgeschlossener IHK Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO eingesetzt werden, die zweite Sicherheitskraft muss mindestens an der Unterrichtung gemäß § 34 a GewO teilgenommen haben. Der Bieter muss mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung abgeben, in welcher er bestätigt, dass sein Unternehmen im Bewacherregister gelistet ist und seine Mitarbeiter:innen eingetragen sind bzw. eingetragen werden. Bis spätestens 31.10.2022 ist für das eingesetzte Personal ein Auszug aus dem Bewacherregister vorzulegen, dass die zum Einsatz kommenden Sicherheitskräfte freigegeben bzw. dort angemeldet sind. Alle eingesetzten Sicherheitskräfte müssen über eine Ausbildung als Ersthelfer verfügen. Von den zwei am Standort eingesetzten Sicherheitskräften muss mindestens eine Person über die Schulung als Brandschutzhelfer verfügen. Die Nachweise (im Original, als Scan oder in Kopie) hierrüber sind der AG nach Auftragserteilung bis spätestens 31.10.2022 zu erbringen. Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein, die durch den AN vorzulegen ist, zudem dürfen sie nicht selbst an einem Wohnstandort für Geflüchtete in Braunschweig untergebracht sein.
Abschnitt IV: Verfahren
gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.