Ilsede - Planungsleistungen für die Erstellung eines Trinkwassertiefbehälters
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wvp-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ilsede - Planungsleistungen für die Erstellung eines Trinkwassertiefbehälters
Der TB Ilsede dient als Vorlagebehälter für das Pumpwerk Ilsede, welches druckerhöht in die Transportleitung TB Ilsede - Wahle einspeist.
Die vorhandene Anlage TB Ilsede (6000 m³) soll durch einen Neubau ersetzt werden.
Ilsede
Der Wasserverband (WV) Peine betreibt im Ortsteil Klein Ilsede die Trinkwasserspeicheranlage Tiefbehälter (TB) Ilsede mit einem Nutzvolumen VN von rd. 1 x 5.000 m*. Aufgrund des hohen Alters der Anlage sind Erneuerungsmaßnahmen nötig.
Aus technisch / wirtschaftlicher Sicht ist somit der Neubau der Behälteranlage TB Ilsede mit einem Nutzvolumen von 2 x 3.000 m° = 6.000 m³ vorgesehen. Im Rahmen der sich anschließenden Planungsphasen sollten, unter Beachtung weiterführender Fachplanungen (Baugrundgutachten, Vermessung, Tragwerksplanung, Verbaustatik, allgemeine Elektro- und EMSR-Technik, Qualitätssicherungsplan, Hygienekonzept etc.), die Aussagen und Ergebnisse des geführten Variantenvergleichs weiter konkretisiert und verifiziert sowie eine detaillierte Kostenberechnung vorgenommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot (Siehe Beschaffungsunterlage): entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise); oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. B. Liste erforderlicher Nachweise Die Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gemäß Nummer 7 der VgV — Bewerbungsbedingungen EU die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen. Nachweise, die nicht beigefügt sind, müssen innerhalb von 6 Tagen auf Verlangen der Vergabestelle nachgereicht werden. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 der VgV Bewerbungsbedingungen EU sind auf gesondertes Verlangen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Vorzulegende Nachweise über die Qualifikation des AN bereits mit Angebotsabgabe: Formblatt 1 24_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen; Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Nachweis über die Eintragung in einem Berufsregister oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate); Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft); Erklärung des Bieters, dass er sich in keinem Insolvenzverfahren und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. Nachweis der zuständigen Behörde — für die Bundesrepublik Deutschland ist dies das Finanzamt — über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen); Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind); Erklärung zur Tariftreue gemäß Erklärung zu g 4 Abs. 1 NTVergG; Verpflichtungserklärung zur Haftplichtversicherung: Bestätigung, dass der AN dem AG den Nachweis über die geforderten Haftplichtersicherungen innerhalb von 14 Tagen nach Beauftragung und vor Leistungsbeginn unaufgefordert vorlegt.
Eigenerklärung, dass:
- über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
- das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
- das Unternehmen im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat;
- dass das Unternehmen ordnungsgemäße Zahlungen von Beiträgen an die gesetzlichen Krankenkassen
vornimmt;
- Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft in Kopie;
- Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung der
zuständigen Behörde ein Kopie);
- Nachweis des Bestehens einer Umwelthaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung;
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der Leistungen, die Gegenstand
des Auftrages sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Übersicht über die in den letzten 8 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Projekte größer 5.000 m³) mit Art und Umfang. Es genügt zunächst eine entsprechende Eigenerklärung. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, folgende Nachweise zu fordern: - bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber Nachweis durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung; - Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität des Unternehmens; insbesondere sind genaue Ausführungen zu dem vorgesehenen Personal zu machen
s. a. II.2.5)
Abschnitt IV: Verfahren
Wasserverband Peine, Horst 6, D-31226 Peine, Gremienraum
Es handelt sich um eine europaweite Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß VgV. Es sind keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.