BV Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule (Lüneburg)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
BV Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule (Lüneburg)
voraussichtlich 5 Ausschreibungen:
212-22-81 Sanitäranlagen 213-22-81 Heizungsanlagen 214-22-81 Lüftungsanlagen 215-22-81 Entwässerungskanalarbeiten 216-22-81 MSR (Gebäudeautomation)
Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 3, 21337 Lüneburg
voraussichtlich 5 Ausschreibungen:
212-22-81 Sanitäranlagen (März 2023 – März 2024) Komplette Neuerrichtung der Sanitärinstallation zur Versorgung eines Hortes mit 4 Gruppenräumen, Imbissbereich, Sanitär-, Verwaltungs- und sonstigen Nebenräumen. Es ist ein Werkraum mit Geräteraum und Fahrradwerkstatt angegliedert. Zusätzlich in einem Bestandsgebäude Umbau eines Mensabereiches mit Fertigungsküche und Nebenräumen. Umbau der bestehenden Sanitärinstallationen in der Küche, in Sanitär- und Nebenräumen und Anschluss der von einem anderen Gewerk errichteten Fertigungsküche.
Vorwandsystem ca.120 m² inkl. div. Module, ca 600m TW-Kupferrohrleitung mit Dämmung, 18 Waschtische, 12 WC-Anlagen, 4 Urinale, 22 Durchlauferhitzer, ca. 280m Abwasserleitung 213-22-81 Heizungsanlagen (März 2023 – März 2024) Komplette Neuerrichtung der Heizungsinstallation zur Versorgung eines Hortes mit 4 Gruppenräumen, Imbissbereich, Sanitär-, Verwaltungs- und sonstigen Nebenräumen. Versorgung der von einem anderen Gewerk errichteten Lüftungsanlage. Es ist ein Werkraum mit Geräteraum und Fahrradwerkstatt angegliedert. Zusätzlich in einem Bestandsgebäude Umbau eines Mensabereiches mit Küche und Nebenräumen. Umbau der bestehenden Heizungsinstallation und Versorgung eines von einem anderen Gewerk errichteten Lüftungsgerät und eines separaten RLT-Zuluftgerätes.
Anschluss an Fernwärme-Übergabestation, Anschluss an Bestandsnetz im Bestandsgebäude, Verteiler (3 Heizkreise), ca. 15 Heizkörper, ca. 55 Deckensegel, ca. 1000m Kupferrohrleitung mit Dämmung, div. Armaturen 214-22-81 Lüftungsanlagen (März 2023 – März 2024) Komplette Neuerrichtung der Lüftungsinstallation zur Versorgung eines Hortes mit 4 Gruppenräumen, Imbissbereich, Sanitär-, Verwaltungs- und sonstigen Nebenräumen. Es ist ein Werkraum mit Geräteraum und Fahrradwerkstatt angegliedert. Der Großteil der Lüftungsinstallation erfolgt als Sichtinstallation. Zusätzlich im Bestandsgebäude Errichtung einer Lüftungsanlage zur Versorgung von Klassenräumen, Neben- und Lagerräumen, sowie eines Mensabereiches mit Sanitär- und Nebenräumen. Errichtung einer getrennten Lüftungsanlage für eine Fertigungsküche. Großteil der Installation der Lüftungsleitungen auf dem Dach und als Sichtinstallation.
1x Lüftungsgerät (11.500 m³/h), 1x Lüftungsgerät (8.500 m³/h), 1x Außenluftbox, 1x Dachventilator, Luftkanal (ca. 920 m²), Wickelfalzrohr (ca. 500m), Wickelfalzrohr fettdicht (ca.35m) Volumenstromregler (ca.80), Schalldämpfer (ca. 90), Brandschutzklappen (ca. 45), Luftauslässe (ca. 230) 215-22-81 Entwässerungskanalarbeiten (Dezember 2022 – März 2023) Komplette Neuerrichtung der Entwässerungsinstallation Schmutzwasser und Regenwasser eines Hortes mit 4 Gruppenräumen, Imbissbereich, Sanitär-, Verwaltungs- und sonstigen Nebenräumen. Es ist ein Werkraum mit Geräteraum und Fahrradwerkstatt angegliedert. Zusätzlich in einem Bestandsgebäude Errichtung eines Fettabscheiders und Anschluss an das bestehende Entwässerungsnetz auf dem Gelände.
Doppelpumpenanlage für fäkalienhaltiges Abwasser, ca. 800m Abwasserleitung als Grundleitung inkl. Tiefbauarbeiten, ca. 17 Revisionsschächte, Fettabscheider mit Doppelpumpenhebeanlage 216-22-81 MSR, Gebäudeautomation (März 2023 – März 2024) Komplette Neuerrichtung der MSR-Installation zur Versorgung eines Hortes mit 4 Gruppenräumen, Imbissbereich, Sanitär-, Verwaltungs- und sonstigen Nebenräumen. Es ist ein Werkraum mit Geräteraum und Fahrradwerkstatt angegliedert. Regelung der Lüftungs- und Heizungsanlage. In einem Bestandsgebäude Neuerrichtung der MSR-Installation zur Regelung einer von einem anderen Gewerk errichteten Lüftungsanlage zur Versorgung von Klassenräumen, Neben- und Lagerräumen, sowie eines Mensabereiches mit Sanitär- und Nebenräumen.
2x Schaltschrank RLT, 1x Schaltschrank Heizung, 2x Automationsstation mit BACnet-Kommunikation RLT, 1x Automationsstation mit BACnet-Kommunikation Heizung, Gateway mit Datenschnittstelleneinheit (DSE), div. Feldgeräte (ca. 40 CO2-Fühler, ca. 10 Feuchtefühler, ca 20 Raumtemperatur-Messwertgeber, ca.30 Fensterkontakte), ca 6000m Installationsleitung, ca. 1800m Mantelleitung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339 Lüneburg
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.