BV Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule (Lüneburg)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
BV Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule (Lüneburg)
voraussichtlich 7 Ausschreibungen:
166-22-81 Baustelleneinrichtung 167-22-81 Erdarbeiten 168-22-81 Beton- und Stahlbetonarbeiten 169-22-81 Abdichtungsarbeiten 170-22-81 Zimmer- und Holzbauarbeiten 208-22-81 Estricharbeiten 209-22-81 Fenster/ PR-Fassaden
Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 3, 21337 Lüneburg
voraussichtlich 7 Ausschreibungen:
166-22-81 Baustelleneinrichtung (Dezember 2022 bis ca. April 2024) Bauzaun ca.: 120m, freimachen des Baugeländes ca.: 850m², herstellen und vorhalten von Baustraßen, Bauwege, wenn erforderlich inkl. Wiederherstellung des Geländes nach Beendigung der Arbeiten, Rampen für Fahrzeuge und Treppen in die Baugrube und deren Beseitigung, Lager- und Arbeitsplätze. Beleuchtungseinrichtung für Ausleuchtung der Verkehrswege innerhalb des Gebäudes über die Leistungszeit des Rohbaus hinaus, vorhalten, unterhalten und wieder abbauen, einschl. Verlegen der Kabel ab Baustromverteiler. Sanitäreinrichtungen, die an das Trinkwasser- und Abwassernetzt angeschlossen werden müssen. WC-Anlagen nach Damen und Herren getrennt, inkl. Reinigung. Alles Liefern, vorhalten und abbauen 167-22-81 Erdarbeiten (Dezember 2022 bis ca. Januar 2023) Schürfgruben ausheben, Baugrundstück aufbereiten, Baugruben Aushub und Verfüllung herstellen ca. 990m³. Auffüllungen entsorgen DK I - III, Schadstoffuntersuchung. Gobplanum / Feinplanum Herstellen. Gräben für Grundleitungen herstellen und verfüllen.
168-22-81 Beton- und Stahlbetonarbeiten (Dezember 2022 bis ca. Februar 2023) Neubau: Bodenplatte ca. 620m², Dämmung 620m², Streifenfundamente ca. 140m und Sauberkeitsschicht herstellen. Aufzugsunterfahrt. Krane, Hebezeug inkl. Fundamente und deren Rückbau.
Umbau: Sohlenöffnung im Bestand inkl. Erweiterung für Grundleitung und Fachgerechtem Verschluss.
169-22-81 Abdichtungsarbeiten (Januar 2023 bis ca. März 2023) Neubau : Abdichung der Sohle und der angrenzenden Streifenfundamente / Sohlenversprünge ca. 720m².
170-22-81 Zimmer- und Holzbauarbeiten (Beginn Werkplanung und Vormontage: ab Dezember 2022, Ausführung: März 2023 bis Juni ca. 2023) Tragende Außenwände in Holzrahmenbauweise gedämmt mit Stroh ca.: 800m². Die Geschossdecken werden als Brettsperrholzdecke, sichtbar, Stärke variabel, ausgebildet ca.: 1180m². Vorgehängte, hinterlüftete, leicht demontierbare Holzfassade ca.: 800m², Brettsperrholztreppen, Innenwände in Holzrahmenbauwände mit versetzten Ständern, Aussteifung durch OSB-Platte oder andere Holzwerkstoffplatte ca.: 550m² 208-22-81 Estricharbeiten (April 2023 bis ca. Mai 2023) Schwimmender Zementestrich auf mineralischer Trittschalldämmung und Perlitedämmung ca.:1150m².
209-22-81 Fenster/ PR-Fassaden (März 2023 bis ca. Mai 2023) Holz-Alu Fenster 2-teilig mit Unterlicht, 2x festvergl. + 1xFlügel ca.: 25 Stck, Holz-Alu Außentür 6 Stck, PR-Fassade Windfang inkl. 2 x Eingangstür ca.: 55 m², PR-Fassade Alu ca.: 35 m². Sonnenschutz Raffstoren 27 Stck.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339 Lüneburg
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.