Neubau von zwei Lehrwerkhallen im Bau-ABC Rostrup Referenznummer der Bekanntmachung: 0026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Zwischenahn
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26160
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bauakademie-nord.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von zwei Lehrwerkhallen im Bau-ABC Rostrup
Fliesenarbeiten für den Neubau von zwei Lehrwerkhallen für das BauABC in Rostrup
Fliesenarbeiten Gebäude 14 (Kurzzeichen: FliGeb14)
26160 Bad Zwischenahn
- ca. 830 qm Bodenfliesen
- ca. 845 m Sockelfliesen
- ca. 880 qm Wandfliesen
- ca. 350 qm Spaltplatten als Wandbelag
Fliesenarbeiten Gebäude 30 (Kurzzeichen: FliGeb30)
26160 Bad Zwischenahn
- ca. 270 qm Bodenfliesen
- ca. 289 m Sockelfliesen
- ca. 250 qm Wandfliesen
- ca. 175 qm Spaltplatten als Wandbelag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fliesenarbeiten Gebäude 14 (Kurzzeichen: FliGeb14)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fliesenarbeiten Gebäude 30 (Kurzzeichen: FliGeb30)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekamm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.