Netzwerkkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 3189
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerkkomponenten
Lieferung von Netzwerkkomponenten
Lieferung von Netzwerkkomponenten 2022
Stadt Hildesheim 31134 Hildesheim
Lieferung von Netzwerkkomponenten 2022; (u. a. 264 Access Points und 46 Switches) des Herstellers Extreme Networks; Warenabruf in 2022; Ausführungsbeginn nach Auftragserteilung; Ausführungsende: spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung
Lieferung von Netzwerkkomponenten 2023
Stadt Hildesheim 31134 Hildesheim
Lieferung von Netzwerkkomponenten 2023 (u. a. 63 Access Points und 22 Switches) des Herstellers Extreme Networks; Warenabruf in 2023 (voraussichtlich 2. Quartal); Ausführungsbeginn nach Auftragserteilung; Ausführungsende: spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen.
Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der
§§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens
von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt:
Das Unternehmen
- ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen,
- hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen,
- hat in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (bzgl. Art und Umfang) ausgeführt (auf Anforderung Angaben zu Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum),
- hat das erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung,
- hat die für die Ausführung erforderlichen Geräte und die technische Ausrüstung.
Weiter sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigungszahl zu machen.
Des Weiteren ist zu erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ggf. ist mitzuteilen, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen/ Angaben/ Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu belegen.
Die Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.h.
durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
Bewerbergemeinschaftserklärung über die gesamtschuldnerische Haftung nebst Angabe des bevollmächtigten Vertreters (Vordruck 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft).
Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Vordruck 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen).
Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern und im Falle der Eignungsleihe ist auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens vorzulegen, dass dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Kapazitäten/Mittel/Leistungen zur Verfügung stehen (Vordruck 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Hinweis: Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften sind entsprechende Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bzw. Erklärungen über Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
- siehe Angaben unter III.1.1
- siehe Angaben unter III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hildesheim
Fachbereich Recht
Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle)
Markt 2, Raum A 223
31134 Hildesheim
Die Angebotsöffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt. Weitere Anwesende sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 8 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Je Los ist lediglich die Abgabe eines Hauptangebotes zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPDLFE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland