Beschaffung von Ökostrom ab 01.04.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: AS 05-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedland
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.as-nds.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Ökostrom ab 01.04.2023
Der Abfallzweckverband betreibt eine mechanisch-biologische Behandlungsanlage am Standort in Deiderode (MBA Südniedersachsen). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vollstromversorgung der MBA Südniedersachsen ab 01.04.2023 mit elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien. Umfasst ist die Stromlieferung inkl. Netznutzung (All-inclusive-Vertrag). Dabei ist zu berücksichtigen, dass derzeit erhebliche Änderungen am Betrieb der MBA Südniedersachsen umgesetzt werden und der Strombedarf im Ausschreibungszeitraum abhängig vom Beginn und genauen Umfang der Bauarbeiten sowie den damit einhergehenden Betriebseinschränkungen der MBA abhängig ist. Die Eigenstromproduktion wird voraussichtlich ab August 2023 sukzessive wieder aufgenommen.
MBA Südniedersachsen Friedland Deiderode
Die Versorgung frei Abnahmestelle des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen wird aufgrund der Prognose der Vergabestelle mit einem geschätzten Bedarf von ca. 2.500 MWh im Zeitraum von April 2023 - März 2024 ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen:
- Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
- Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist,
- Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576.
Hinweise:
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter seine Zertifikatsnummer und den Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV).Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei Präqualifizierung oder der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer des Bieters versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV (nicht älter als 6 Monate) ,
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate) . Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist (§ 48 Abs. 8 Satz 4 VgV),
- Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV),
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
- Benennung der noch nicht im Angebot konkret benannten Unterauftragnehmer,
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme über die in § 18 NAV genannten Haftungshöchstgrenzen unterhalten wird.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
- Vorlage von Jahresabschlüssen oder Auszügen von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV,
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen:
- Benennung von mindestens einer Referenz für nach Art und Umfang vergleichbare Lieferleistungen. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen verfügt ("Newcomer"), hat er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt. Für die geforderte Referenz oder vergleichbare Angaben von Newcomern sind folgende Angaben zu machen: Angabe der jährlichen Liefermengen, Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen benannten Referenzen,
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
- Es sind Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 NTVergG als Formular im Anhang des Angebotsschreibens enthalten),
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Lieferung von elektrischer Energie ausschließlich aus erneuerbaren Energien und zum Ausschluss einer Doppelvermarktung des Umweltnutzens,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
- Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 WRegG vor der Zuschlagserteilung bei der Registerbehörde abfragen wird, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind;
- Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
- Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und der Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 sowie die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet,
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
- auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, vorzulegen,
- es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben mit Anlagen.
Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
- Die Vergabeunterlagen können online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit,
- Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren haben ausschließlich mittels Kommunikation über die eVergabeplattform vergabe.Niedersachsen zu erfolgen,
- die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen im für dieses Verfahren eingerichteten Bereich der Vergabeplattform veröffentlicht,
- sobald die Vergabestelle eine Beantwortung von Bieteranfragen neu einstellt, erfolgt über die Vergabeplattform eine automatisierte Benachrichtigung an alle im Projektraum registrierten Bieter. Eine gesonderte Benachrichtigung durch die Vergabestelle erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vergabeunterlagen enthalten kann.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRNDLC5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2022 (BGBl. I S. 730), Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html