Abfalltransporte für die ENOS Entsorgung Osnabrücker Land GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 1009/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awigo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfalltransporte für die ENOS Entsorgung Osnabrücker Land GmbH
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Restabfalltransporte. Abholort sind verschiedene (Umschlag-)Anlagen im Kreis- bzw. Stadtgebiet. Die Leistung wird in drei Lose aufgeteilt:
Los 1: Transport von ca. 15.000 t/a von der Umschlaganlage Hilter oder anderen Anlagen zur MVA Hameln
Los 2: Transport von ca. 15.000 t/a von der Umschlaganlage Ankum oder anderen Anlagen zur EVI, Laar
Los 3: Transport von ca. 30.000 t/a von der Umschlaganlage Wallenhorst oder anderen Anlagen zur EVI, Laar.
Transport von der Umschlaganlage Hilter (oder anderen Anlagen) zur MVA Hameln
Transport von ca. 15.000 t/a von der Umschlaganlage Hilter oder anderen Anlagen zur MVA Hameln. Die genannte Umschlaganlage stellt die Hauptrelation für das Los dar. Es ist aber davon auszugehen, dass Abfälle auch von anderen Anlagen abzuholen sind. Hierfür werden jeweils Zu- oder Abschläge abgefragt.
Der Transport soll mit Schubboden-Sattelaufliegern (Walking Floor) durchgeführt werden. Die Verladung erfolgt durch den AG oder seine Beauftragten. Die Abrechnung erfolgt nach Tonnage.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Transport von der Umschlaganlage Ankum (oder anderen Anlagen) zur EVI, Laar
Transport von ca. 15.000 t/a von der Umschlaganlage Ankum oder anderen Anlagen zur EVI, Laar. Die genannte Umschlaganlage stellt die Hauptrelation für das Los dar. Es ist aber davon auszugehen, dass Abfälle auch von anderen Anlagen abzuholen sind. Hierfür werden jeweils Zu- oder Abschläge abgefragt.
Der Transport soll mit Schubboden-Sattelaufliegern (Walking Floor) durchgeführt werden. Die Verladung erfolgt durch den AG oder seine Beauftragten. Die Abrechnung erfolgt nach Tonnage.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Transport von der Umschlaganlage Wallenhorst (oder anderen Anlagen) zur EVI, Laar
Transport von ca. 30.000 t/a von der Umschlaganlage Wallenhorst oder anderen Anlagen zur EVI, Laar. Die genannte Umschlaganlage stellt die Hauptrelation für das Los dar. Es ist aber davon auszugehen, dass Abfälle auch von anderen Anlagen abzuholen sind. Hierfür werden jeweils Zu- oder Abschläge abgefragt.
Der Transport soll mit Schubboden-Sattelaufliegern (Walking Floor) durchgeführt werden. Die Verladung erfolgt durch den AG oder seine Beauftragten. Die Abrechnung erfolgt nach Tonnage.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
Ferner ist die im Angebotsformular enthaltene Erklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB und zur Tariftreue nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für die Jahre 2019-2021 sowie Angabe des Mittelwertes der 3 Jahre.
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen; als ähnliche Leistung gilt die Durchführung von Abfalltransporten.
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer
Berufliche Leistungsfähigkeit
BL1 Qualitätssicherung Transport
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Befördern", Abfallschlüsselnummern 20 03 01, 17 09 04 und 19 08 01.
Gegebenenfalls Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS.
BL2 Referenzen
Eigenerklärung über Referenzen (mindestest eine Referenz) für Abfalltransporte > 5.000 t/a mit Angabe von Auftraggeber, Tätigkeit, Umfang und Zeitraum sowie Name, E-Mail und Tel.-Nr. des Referenzauftraggebers.
Technische Leistungsfähigkeit
TL1Angaben zur technischen und personellen Ausstattung
Angabe der Anzahl der Transportfahrzeuge des angebotenen Transportsystems, sowie Anzahl der in den letzten 6 Monaten im Mittel beschäftigten LKW-Fahrer.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikationin diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Falls Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, ist im Angebotsformular die Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern auszufüllen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese als Unterauftragnehmer die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).
Die AG wird im Falle einer Eignungsleihe von § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch machen und entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung verlangen.
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJRWB4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.