IPH - Planung des Neubaus einer Forschungshalle Referenznummer der Bekanntmachung: 145-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30419
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
IPH - Planung des Neubaus einer Forschungshalle
Vergabe von Planungsleistungen zur Errichtung einer neuen Forschungshalle.
Das IPH forscht und entwickelt auf dem Gebiet der Produktionstechnik, berät Industrieunternehmen und bildet den ingenieurwissenschaftlichen Nachwuchs aus. Gegründet wurde das IPH 1988 aus der Leibniz Universität Hannover heraus. Bis heute wird es als gemeinnützige GmbH von drei Professoren der Universität geleitet. Die Versuchsfeld- und Lagerkapazitäten am IPH sind nicht mehr ausreichend, da das IPH neue Themenfelder der industriellen Produktion erforschen möchte. Daher ist eine Erweiterung
der Versuchsfeldfläche um ca. 500 m² notwendig. Das bestehende Versuchsfeld soll in der Fläche verdoppelt werden. Hierzu soll an der bestehenden Halle eine neue Forschungshalle in der ähnlicher Bauweise mit direktem Zugang angebaut werden. Dazu soll eine Halle mit einem Stahlträgergerüst und gedämmter Blechbeplankung errichtet werden. Auf dem Dach der Halle soll eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Die Halle soll aus einem großen Versuchsfeld bestehen. Ca. 10 % der Hallengrundfläche sollen
für Räume in Form von Büros oder vorbehalten werden. Die Büros sollen auf zwei Ebenen in der Halle aufgeteilt werden. Die zweite Ebene soll über eine Stahltreppe mit einer Galerie erreichbar sein. Ferner ist eine Einfahrt- und Entlademöglichkeit für LKW vorzusehen. Zum Entladen soll ein 12t Brückenkran installiert werden.
Im Bereich der Verkehrsanlagen ist neben der (Wieder)Herstellung der Stellplätze insb. eine LKW-Zufahrt zum geplanten Entladebereich in der neuen Hall vorzusehen. Abwasserleitungen im Bereich der neuen Halle und der LKW-Zufahrt sind ggf. zu verlegen.
Für die Realisierung des Bauvorhabens nimmt der Auftraggeber Fördermittel wie folgt in Anspruch:
- Max. 50 % der Gesamtkosten EU-Mittel EFRE (SER)
- 30 % Förderung der Gesamtkosten aus Landesmitteln (Niedersachsen)
Der Auftragnehmer hat die fördermittelrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben im Rahmen der Terminplanung und Leistungserbringung zu beachten. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungsbilder der Objektplanung
Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI), Verkehrsanlagen (§§ 46 ff. HOAI), der Technischen Ausrüstung (§ 53 ff. HOAI) und der Tragwerksplanung (§§ 49 HOAI).
Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung
Hollerithallee 6 30419 Hannover
Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude (§§ 34 ff. HOAI), Leistungsphasen 2 bis 3, optional 4 bis 9.
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leistungsumfang gemäß Abschnitt E. je Los zunächst nur die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3.
Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 3 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Erläuterung zur Angabe der Vertragslaufzeit (Ziffer II.2.7): Es handelt sich um eine geschätzte Angabe auf Basis der aktuellen Planung des Auftraggebers für den Verlauf des Vergabeverfahrens sowie der Planungs- und Bauphase. Je nach Verlauf dieser Phasen und Ausnutzung der vorstehenden Option zur Beauftragung weiterer Leistungen kann sich tatsächlich eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit ergeben. Der Vertrag tritt grundsätzlich mit dem Zuschlag in Kraft und endet mit der vollständigen Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung.
Planungsleistungen im Bereich der Verkehrsanlagen
Hollerithallee 6 30419 Hannover
Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der Verkehrsanlagen (Leistungsbild der §§ 47 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 3, optional 4 bis 9.
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren nur die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3.
Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. der vorgenannten Lose können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 3 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Erläuterung zur Angabe der Vertragslaufzeit (Ziffer II.2.7): Es handelt sich um eine geschätzte Angabe auf Basis der aktuellen Planung des Auftraggebers für den Verlauf des Vergabeverfahrens sowie der Planungs- und Bauphase. Je nach Verlauf dieser Phasen und Ausnutzung der vorstehenden Option zur Beauftragung weiterer Leistungen kann sich tatsächlich eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit ergeben. Der Vertrag tritt grundsätzlich mit dem Zuschlag in Kraft und endet mit der vollständigen Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung.
Planung im Bereich Technische Ausrüstung
Hollerithallee 6 30419 Hannover
Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Anlagengruppen 1 bis 6 einschl. Planung der Technischen Anlagen in Außenanlagen (KG 540), Leistungsphasen 1 bis 3, optional 4 bis 9.
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3. Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. der vorgenannten Lose können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 3 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Erläuterung zur Angabe der Vertragslaufzeit (Ziffer II.2.7): Es handelt sich um eine geschätzte Angabe auf Basis der aktuellen Planung des Auftraggebers für den Verlauf des Vergabeverfahrens sowie der Planungs- und Bauphase. Je nach Verlauf dieser Phasen und Ausnutzung der vorstehenden Option zur Beauftragung weiterer Leistungen kann sich tatsächlich eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit ergeben. Der Vertrag tritt grundsätzlich mit dem Zuschlag in Kraft und endet mit der vollständigen Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung.
Tragwerksplanung
Hollerithallee 6 30419 Hannover
Leistungen der Tragwerkplanung gem. §§ 49 ff HOAI, Leistungsphasen 2 bis 3, optional 4 bis 6.
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3. Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 3 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Erläuterung zur Angabe der Vertragslaufzeit (Ziffer II.2.7): Es handelt sich um eine geschätzte Angabe auf Basis der aktuellen Planung des Auftraggebers für den Verlauf des Vergabeverfahrens sowie der Planungs- und Bauphase. Je nach Verlauf dieser Phasen und Ausnutzung der vorstehenden Option zur Beauftragung weiterer Leistungen kann sich tatsächlich eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit ergeben. Der Vertrag tritt grundsätzlich mit dem Zuschlag in Kraft und endet mit der vollständigen Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufszulassung Projektleiter/in und stv. Projektleiter/in
Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/in bzw. Ingenieur/in zu erbringen.
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Jahren (insgesamt und im Bereich der angebotenen Planungsleistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch aktuelle Deckungsbestätigung der Versicherung oder - rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
zu 2. Deckungssummen von jeweils mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vor-genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in der geforderten Höhe nachgewiesen wer-den
3. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
zu 3. Es sind in jedem Los mindestens 2 vergleichbare Referenzleistungen zu erklären.
Im Los 1 gelten nur folgende Referenzen als vergleichbar:
- Anrechenbare Kosten des Referenzobjektes (KG 300 bis 400) mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto)
- Mindestens abgeschlossene Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)
- Beide Referenzen müssen ein Bau-vorhaben aus dem Bereich des Industrie- bzw. Hallenbaus oder eine Forschungseinrichtung zum Gegenstand haben.
Im Los 2 gelten nur folgende Referenzen als vergleichbar:
- Anrechenbare Kosten des Referenzobjektes mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto)
- Mindestens abgeschlossene Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Verkehrsplanung (§ 46 HOAI)
Im Los 3 gelten nur folgende Referenzen als vergleichbar:
- Anrechenbare Kosten des Referenzobjektes (KG 400) mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto)
- Mindestens abgeschlossene Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI)
- Eine der beiden Referenzen muss ein Bauvorhaben aus dem Bereich des Industrie- bzw. Hallenbaus oder eine Forschungseinrichtung zum Gegen-stand haben.
- Eine der Referenzen muss auch Planungsleistungen im Bestand zum Gegenstand haben.
Im Los 4 gelten nur folgende Referenzen als vergleichbar:
- Anrechenbare Kosten des Referenzobjektes (KG 300 bis 400) mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto)
- Abgeschlossene Leistungsphasen 1-5 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 HOAI)
- Eine der beiden Referenzen muss ein Bauvorhaben aus dem Bereich des Industrie- bzw. Hallenbaus zum Gegenstand haben.
Alle Referenzleistungen für die Lose 1 bis 4 müssen nach dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein (= Inbetriebnahme des Objektes).
Zulassung der Projektleitung und der Stellvertretung als Architekt/in bzw. Ingenieur/in nach jeweils einschlägigem Landesrecht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorzulegen sind:
- eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
- Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß Verordnung (EU) 2022/576 (kein Bezug zu Russland): Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
Nachunternehmer: Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Die Anlage C02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist.
Eignungsleihe: Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebotes seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen.
Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLR2RC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html